Ein Glasschaden ist grundsätzlich jede Beschädigung an einem Fahrzeug, die durch den Bruch einer Scheibe entstanden ist.
In der Regel entsteht ein solcher Schaden durch Unfall, Steinschlag oder Hagel. Aus kleinen Einschlägen können dabei schnell große Risse werden, weshalb Glasschäden am besten sofort repariert werden sollten. Weitere Ursachen für Glasschäden können jedoch auch mutwillige Beschädigungen sein, also Vandalismus-Schäden. Die Ursache für den Glasschaden ist wichtig im Hinblick auf die Regulierung durch die Kfz-Versicherung.
Die Schadensregulierung bei einem Glasschaden wird in der Regel durch die Teilkaskoversicherung vorgenommen. Sie zahlt bei Beschädigungen durch Hagel oder Steinschlag – die häufigsten Ursachen für einen Glasschaden. Entsteht der Schaden durch einen Unfall, den der Versicherungsnehmer nicht zu verschulden hat, muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Regulierung eintreten. Etwas anderes gilt jedoch für Vandalismus: Wird eine Autoscheibe durch eine Person mutwillig eingeschlagen, so haftet diese für die Kosten. Handelt es sich um eine unbekannte Person, erfolgt eine Regulierung nur über eine Vollkaskoversicherung .
Beim Abschluss einer Kfz-Kaskoversicherung sollte der Tarif im Hinblick auf die Deckung von Glasschäden genau überprüft werden. Grund hierfür ist, dass der Versicherungsnehmer bei einer hohen Selbstbeteiligung oftmals selbst auf den Kosten sitzen bleibt, weshalb eine sehr hohe Selbstbeteiligung selten zu empfehlen ist.
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