Wann musst du selber deinen Gasanbieter kündigen? Und wie machst du das? TopTarif erklärt dir alles, was es beim Gasanbieter kündigen zu beachten gibt.
Vielleicht ziehst du in eine neue Wohnung oder hast dich für einen neuen Gasanbieter entschieden? Es gibt viele Situationen, in denen man den Gasanbieter kündigen muss. Die Frage ist: Wer muss das tun? Wann musst du deinen Gasanbieter selbst kündigen?
Die Antwort: sehr selten. Denn beim Wechsel des Gasanbieters kümmert sich normalerweise dein neuer Gasversorger um die Kündigung des alten Vertrages.
Es kann allerdings sein, dass du nur wenige Tage vor dem Ende der Kündigungsfrist deinen Gasanbieter wechseln willst. Manchmal würde dein neuer Gasanbieter mit der Vertragsbearbeitung nicht schnell genug fertig werden. Um eine Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr zu vermeiden, ist es dann am sichersten, einfach selbst zu kündigen. Wenn du deine Kündigung selbst einreichen willst, solltest du dies unbedingt auf deinem Wechselantrag vermerken.
Die Kündigung deines Gasanbieters solltest du immer schriftlich einreichen. Hierbei musst du auf die Kündigungsfrist und gegebenenfalls auf die Mindestvertragslaufzeit achten. Im Anschreiben zur Kündigung nennst du in jedem Fall deine Kundennummer. Zudem solltest du deinen Gasanbieter um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung samt Kündigungstermin bitten.
Hier findest du die Kündigungsvorlage für deinen Gas-Vertrag. Mit unserem Partner Aboalarm kannst du diesen direkt online ausfüllen und gegen ein Entgelt von maximal 4,99 Euro online verschicken.
Wirst du aktuell noch vom örtlichen Grundversorger mit Gas beliefert? Dann kannst du durch einen Gasanbieterwechsel am meisten sparen. Je nach Wohnort kannst du so bis zu 900€ sparen.
Du solltest wissen, wann die Kündigungsfrist deines aktuellen Gasanbieters endet oder ob es eine vertraglich festgesetzte Mindestlaufzeit mit deinem derzeitigen Gasversorger gibt. Hier lohnt sich ein Blick in deinen Gasvertrag. Wenn du diesen gerade nicht zur Hand hast, kannst du auch deinen Anbieter anrufen oder anmailen und nachfragen.
In der Regel haben Gas-Lieferverträge eine Kündigungsfrist zwischen vier Wochen und drei Monaten. Wenn du noch von dem örtlichen Grundversorger mit Gas versorgt wirst, kannst du deinen Vertrag mit einer Frist von vier Wochen kündigen.
Wenn dein aktueller Gasversorger die Preise deines laufenden Tarifs erhöhen will, kannst du direkt wechseln. Dies macht das vertraglich festgelegte Sonderkündigungsrecht möglich. Die Gaspreiserhöhung und die Dauer der dadurch entstehenden Sonderkündigungsfrist wird dir schriftlich (per Post oder per E-Mail) von deinem Gasversorger mitgeteilt.
Innerhalb der vorgegebenen Frist kannst du also deinen Vertrag direkt kündigen. Hierbei ist es wichtig, dass du ausdrücklich auf die angekündigte Preiserhöhung und dein Sonderkündigungsrecht Bezug nimmst.
Auch bei einem Umzug kannst du deinen Gasanbieter relativ schnell kündigen, wenn du noch beim Grundversorger bist. Dann ist eine Kündigung innerhalb von zwei Wochen möglich. Wenn du Kunde eines alternativen Gasversorgers bist, solltest du zunächst die AGB des Gasanbieters durchlesen. Hier findest du meist die Information, ob im Gasvertrag eine sogenannte Umzugsklausel vorhanden ist, die dir ein Sonderkündigungsrecht einräumt.
Du bist mit deinem Gasanbieter unzufrieden? Hier findest du Musterschreiben und Tipps zur Gasanbieter Kündigung.
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