Die Schufa-Auskunft, auch Bonitätsauskunft genannt, holt beispielsweise ein Immobilienbesitzer ein, wenn er einen potenziellen Mieter gefunden hat. Daraus lässt sich entnehmen, ob der Mieter bereits mit Zahlungen in Verzug geraten ist. Auch die Kreditwürdigkeit einer Person lässt sich der Schufa-Auskunft entnehmen. Doch wie genau eine solche Bonitätsprüfung aussieht, wissen viele nicht – was steht in der Schufa-Auskunft? Der Inhalt hängt vom Adressaten, also vom Zweck der Auskunft, ab.
Die Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), eine privatwirtschaftliche Wirtschaftsauskunftei, speichert Daten von Verbrauchern zu Verträgen aus dem Handels-, Telekommunikations- und Finanzbereich. Vollständige Einsicht in diese Daten erhält lediglich der betroffene Verbraucher selbst. Vermieter und Vertragspartner der Schufa können die Daten nur teilweise abrufen. Die Informationen, die in der Schufa-Auskunft enthalten sind, sind öffentlichen Verzeichnissen entnommen oder stammen von Vertragspartnern wie Banken, Sparkassen oder Handels- und Telekommunikationsunternehmen.
In der Datenbank der Schufa befinden sich unter anderem Angaben zu Ratenkrediten, Girokonten oder Mobilfunkverträgen. Die Schufa speichert auch „Daten zu nicht vertragsgemäßem Verhalten“. Das bedeutet: Kündigt die Bank einem Kunden den Ratenkredit, weil er in Zahlungsverzug geraten ist, meldet sie dies der Schufa - solche Angaben wirken sich bei Anträgen nach einem Kreditvergleich besonders negativ aus.. Der genaue Inhalt der Bonitätsunterlagen variiert in Abhängigkeit vom Adressaten. Immer enthalten sind Name, aktuelle Anschrift sowie frühere Adressen und Geburtsdatum bzw. -ort. Auch alle laufenden Verträge, die der Auskunftei gemeldet wurden, sind darin aufgeführt. Sogenannten A-Vertragspartnern der Schufa wird fast alles mitgeteilt, was in der Selbstauskunft steht – außer, bei welchem Geldinstitut ein Konto eingerichtet ist und wie die Kontonummer lautet.
In einer Schufa-Selbstauskunft sind die Vertragskontonummern sowie der Name des gegenseitigen Vertragspartners , etwa einer Bank, aufgelistet. Auch die Höhe des gewährten Kreditrahmens ist in der Selbstauskunft verzeichnet. Jeder Verbraucher hat per Gesetz das Recht, einmal pro Jahr eine Selbstauskunft kostenlos einzuholen. Dabei ist nicht ersichtlich, inwieweit der verzeichnete Kreditrahmen wirklich genutzt wird, denn von der Schufa werden keine Kontostände gespeichert. Bei Ratenkrediten sind Kreditbetrag, Laufzeit und Monatsraten aufgeführt. Vermieter holen die sogenannte Verbraucherauskunft ein. Sie enthält vor allem Informationen über die Zahlungshistorie des potenziellen Mieters . Dort sind vor allem Negativmerkmale aufgelistet, also beispielsweise Zahlungsverzüge.
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