Ob sie Darlehen an ihre Kunden besichert oder unbesichert vergeben, ist den Kreditinstituten überlassen. So können Banken vergeben, ohne dabei bewertbare Sicherheiten des Kreditnehmers einzubehalten.
Diese Kredite werden Blankokredite genannt und finden sich sowohl im Privat- als auch im Geschäftskundensegment. Beispiele für Blankokredite im Privatkundenbereich sind Ratenkredite und Dispositionskredite, ebenso der Verfügungsrahmen der Kreditkarte. Blankokredite im Geschäftskundenbereich sind Betriebsmittel- oder Kontokorrentkredite. Mitunter wird auch nur ein Teil des Darlehens abgesichert. Der ungesicherte Teil des Kredits wird entsprechend als Blankoanteil bezeichnet.
Blankokredite werden aufgrund der einwandfreien Bonität des Darlehensnehmers vergeben. Berücksichtigt werden dabei die Einnahmen und Ausgaben des Kreditnehmers ebenso wie sein Zahlungsverhalten in der Vergangenheit. Das Kreditinstitut stellt hierfür eine Schufa-Anfrage. Oftmals ist jedoch für Privatkunden die Vergabe eines Blankokredits an den Gehaltseingang auf dem entsprechenden Konto geknüpft.
Auch im Geschäftskundenbereich fordern Banken zumeist, dass die Zahlungen ausnahmslos über das Kontokorrentkonto erfolgen. In der Regel haben Blankokredite eine Laufzeit von unter einem Jahr. Entweder wird der Kredit regelmäßig getilgt oder am Ende der Laufzeit mit der Gesamtsumme beglichen.
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