Ein Kredit wird in aller Regel über einige Jahre oder sogar Jahrzehnte hinweg zurückgezahlt. Besonders lang sind die Laufzeiten bei Immobilienfinanzierungen. Ist die Kreditsumme vollständig zurückgezahlt, endet der Kredit automatisch. Möchtest du jedoch deinen Kredit kündigen, bevor die Restschuld beglichen ist, gibt es verschiedene Einschränkungen. Meist wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig – eine von der Bank berechnete Gebühr, die die entgangenen Zinseinnahmen ausgleichen soll.
Bei einem Kreditvertrag bekommt der Kunde Geld von der Bank ausbezahlt, das er anschließend in monatlichen Raten zurückzahlen muss. Damit sich dieses Geschäft für die Bank lohnt, werden Zinsen auf den Kreditbetrag fällig - diese kann man vorab in einem Kreditvergleich einsehen. Der Darlehensvertrag ist ein einvernehmlich abgeschlossener Vertrag zwischen dem Kreditinstitut und dem Kreditnehmer. Er regelt die Höhe des Kredits, die Laufzeit, die monatlichen Raten, eventuelle Sicherheiten und die Bedingungen für die Kündigung. Vor allem bei Krediten mit langer Laufzeit kann es vorkommen, dass der Kredit nicht bis zum Ende der Laufzeit bedient werden soll. Möchtest du vor dem Ende der Laufzeit den Kredit kündigen, kann das zusätzliche Kosten mit sich bringen. Die Höhe der Kosten hängt unter anderem von der Art des Darlehens ab.
Um einen Kredit zu kündigen, müssen Kreditinstitut oder Kreditnehmer schriftlich davon in Kenntnis gesetzt werden. Hat das Kreditinstitut gekündigt, gilt in der Regel der im Kündigungsschreiben angegebene Termin. Kündigt der Kreditnehmer, gilt die Kündigung, sobald die Bank den Eingang der Kündigung schriftlich bestätigt hat. Die Kündigung muss per Post zugestellt werden. Um sicherzugehen, dass sie wirklich ankommt, solltest du die Kündigung als Einschreiben verschicken. Die Gründe für eine vorzeitige Kündigung können unterschiedlich sein.
Das Gesetz sieht verschiedene Kündigungsfristen für bestehende Kredite vor. Daneben ist es möglich, für den Verbraucher günstigere Regelungen vertraglich zu vereinbaren. Regeln, die den Kreditnehmer gegenüber den gesetzlichen Fristen benachteiligen, sind nicht zulässig.
Die Bank kann nur unter bestimmten Bedingungen Kredite vorzeitig kündigen. Für die Fristen und Konditionen kommt es ganz darauf an, um was für einen Kredit es sich handelt. Auch wenn die Bank den Kredit kündigt, kommt es je nach Sachlage ebenfalls zur Vorfälligkeitsentschädigung.
Seit dem 1.1.2008 ist die Kündigung nur dann möglich, wenn der Kreditnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten komplett oder teilweise in Verzug ist. Der Verzug muss mindestens 2,5 Prozent des Kreditbetrags entsprechen.
Beispiel: Die Kreditsumme beträgt 100.000 Euro, die Rate setzt sich aus fünf Prozent Zinsen und einem Prozent Tilgung zusammen. 2,5 Prozent des Nennwerts sind 2500 Euro. Damit die Bank vorzeitig kündigen kann, muss der Kreditnehmer also fünf Monate lang seine Raten nicht begleichen.
Möchte die Bank den Kredit kündigen, ohne eine Frist einzuhalten, muss ein Fehlverhalten des Kunden vorliegen. Für die Bank muss es unzumutbar sein, das Darlehensverhältnis fortzusetzen. Eine fristlose Kündigung wird meist bei der Schufa eingetragen. Triftige Gründe für die fristlose Kündigung sind:
Möchte der Verbraucher seinen Kredit kündigen, muss er binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung den ausstehenden Betrag an die Bank bezahlen. Andernfalls gilt die Kündigung als nicht erfolgt. Auch nach der Kündigung durch die Bank muss der Verbraucher seine Schulden sofort zurückzahlen. Ob er dies aus Eigenmitteln oder durch die Aufnahme eines neuen Kredits bei einer anderen Bank tut, bleibt ihm überlassen. Gab es Kreditsicherheiten, die die Bank von Kreditnehmer gestellt bekommen hat, müssen diese an den Kreditnehmer zurückübertragen werden, sobald die Ablösung erfolgt ist. Da die sofortige Rückzahlung der geschuldeten Summe in den meisten Fällen nicht möglich ist, wenn die Bank den Kredit gekündigt hat, kommt es in diesen Fällen zur Kreditabwicklung oder -sanierung.
Möchtest du deinen Kredit kündigen, bevor die Kreditsumme vollständig abbezahlt ist, verlangt die Bank dafür in der Regel eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Wird der Kreditvertrag geschlossen, werden die Zinsen für den Kredit individuell vereinbart. Diese orientieren sich unter anderem an der Laufzeit, der Kreditsumme und dem Verwendungszweck. Möchtest du deinen Kredit nun vorzeitig abbezahlen, entgehen der Bank Zinseinnahmen, die sie vor vorher einkalkuliert hat. Aus diesem Grund verlangt sie die Vorfälligkeitsentschädigung, die diesen Ausfall ausgleichen soll. Denn auch der Bank darf kein Nachteil entstehen, wenn du deinen Kredit kündigst.
Bei Ratenkrediten ist die maximale Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung seit 2010 gesetzlich beschränkt. Ursache hierfür ist eine erfolgreich umgesetzte EU-Verbraucherkreditrichtlinie, die es Kreditnehmern ermöglichen soll, Kredite zu kündigen, ohne übermäßig hohe Summen an die Bank zahlen zu müssen. Ob die Vorfälligkeitsentschädigung begrenzt ist, hängt davon ab, wann du deinen Kredit aufgenommen hast. Wurde der Vertrag bis einschließlich 10. Juni 2010 abgeschlossen, gelten für die Vorzeitige Kündigung ausschließlich die Regelungen, die im Vertrag zu finden sind. Ist dort keine Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart, kommst du ohne zusätzliche Gebühren aus dem Kreditvertrag heraus. Bei Verträgen, die nach dem 10. Juni 2010 unterschrieben wurden, richtet sich die Vorfälligkeitsentschädigung nach der Höhe der Restschuld. Läuft dein Kredit regulär noch länger als zwölf Monate, darf die Bank maximal ein Prozent Entschädigung erheben. Da der durchschnittliche Zinssatz meist deutlich höher liegt, kann es sich also sogar lohnen, den Vertrag vorab zu kündigen. Liegt die Restlaufzeit unter zwölf Monaten, darf die Bank maximal 0,5 Prozent der Restsumme verlangen. Gerade bei langen Laufzeiten kann es sich also lohnen, Kredite vorab zu kündigen und umzuschulden. Sind die Zinsen während der bisherigen Laufzeit stark gefallen, kannst du stattdessen einen neuen Kredit zu besseren Konditionen abschließen. Eine Bearbeitungsgebühr anstelle der Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen, ist übrigens nicht rechtmäßig.
Die Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienkrediten ist nicht gesetzlich geregelt. Daher kalkulieren Banken ihre Ausfälle immer individuell und meist so, dass die Berechnung für den Kunden nicht transparent ist und oft auch nicht zu seinen Gunsten ausfällt. Es gibt jedoch Fachleute, die dir bei der Beurteilung helfen können, ob die Gebühren zu hoch sind. Obwohl die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung nicht begrenzt ist, gibt es gesetzliche Regelungen, wie diese zu berechnen ist. Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten zur Berechnung.
Waren im Kreditvertrag Sondertilgungen vorgesehen? Möchtest du deinen Kredit kündigen und hast laut Vertrag die Möglichkeit zu Sondertilgungen, muss die Bank dies berücksichtigen. Denn durch die Sondertilgungen würdest du die Kreditsumme und damit die Zinsrückzahlungen reduzieren. Bei der Vorfälligkeitsentschädigung muss die mögliche Reduzierung der Restschuld durch Sondertilgungen also mit einberechnet werden.
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung orientiert sich an der Höhe der Zinsen an dem Tag, an dem die Bank ihr Geld vollständig zurückerhalten hat und es neu anlegen könnte. Da die Entschädigung aber zu diesem Zeitpunkt schon berücksichtigt wurde, kommt es oft zu einer Differenz der Zinsniveaus. Sind die Zinsen zwischen der Berechnung und der Rückzahlung gestiegen, sollte die Vorfälligkeitsentschädigung nach unten korrigiert werden. Die Bank hat geringere Verwaltungskosten, wenn du vorzeitig deinen Vertrag kündigst. Das sollte die Bank berücksichtigen. Die Kosten für einen angemessenen Verwaltungsaufwand sind jedoch nicht näher beziffert. Meist wird pro Jahr der eigentlichen Restlaufzeit ein bestimmter Betrag festgelegt. Die Höhe sollte bei ungefähr 100 bis 150 Euro liegen. Im Gegensatz zu Ratenkrediten darf die Bank bei der vorzeitigen Kündigung einer Immobilienfinanzierung Bearbeitungsgebühren verlangen. Bei manchen Banken werden dafür bis zu 300 Euro fällig, die mit dem Verwaltungsaufwand und der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung begründet werden.
Die Vorfälligkeitsentschädigung muss nicht geleistet werden, wenn in der Widerrufsbelehrung der Bank Fehler waren. Beim Vertragsabschluss muss das Kreditinstitut dich darüber informieren, dass du ein Widerrufsrecht hast, mit dem du den Vertrag binnen einer bestimmten Frist rückgängig machen kannst. Viele Banken benutzen seit Jahren die gleichen Widerrufsbelehrungen, die oft nicht mehr auf dem neuesten Stand sind. Ist dies der Fall, kann der Vertrag auch nach Jahren noch widerrufen werden. Du zahlst deinen Kredit vollständig an die Bank zurück und diese darf dafür keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Vor allem bei Immobilienkrediten, wo es oft um sechsstellige Beträge geht, kannst du damit eine Menge sparen.
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