Generell übernehmen gesetzliche Krankenkassen 50 Prozent der durch Zahnersatz anfallenden Material- und Behandlungskosten.
Dies ist als Festzuschuss Zahnersatz zu verstehen, wobei dieser auf teilweise 65 Prozent steigen kann, wenn ein Bonusheft vorgelegt wird. Ein weiterer Zuschuss Zahnersatz ist seitens des Gesetzgebers nicht vorgesehen. Somit bleibt ein Betrag übrig, den der Patient als Zuzahlung Zahnersatz versteht. Dieser richtet sich ebenfalls nach den Kosten für Zahnarzt und den damit verbundenen Leistungen. Vor der Behandlung generiert der Zahnarzt einen sogenannten Heil- und Kostenplan, den der Versicherte seiner Krankenkasse vorlegt. Diese berechnet den Festzuschuss Zahnersatz samt daraus resultierendem Eigenanteil, sodass die Kosten direkt nachvollzogen werden können.
Einige Zahnarztpraxen und auch Versicherungen werben zunehmend mit Leistungen, die eine Zuzahlung Zahnersatz erübrigen, sodass der Patient als Resultat keinerlei Kosten übernehmen muss. Diese Angebote können durchaus realistisch sein und sind auf die Laborkosten zurückzuführen: Viele Ärzte verlassen sich bei der Produktion auf ausländische Labore. Diese sind teilweise sehr billig und unterbieten den Festzuschuss Zahnersatz der Krankenkassen, sodass diese 50 bis 65 Prozent für die gesamte Kostendeckung ausreichen. Dieses Prozedere ist eine Alternative zum Thema Zahnersatz mit Zuzahlung, sollte aber im Vorfeld möglichst geprüft werden.
Führen Patienten durch regelmäßige Vorsorgebehandlungen ein lückenloses Bonusheft, kann die Zuzahlung Zahnersatz gemindert werden, da die Krankenkasse ihre Leistung erhöht. Somit hat der Patient selbst einen gewissen Einfluss auf potenzielle Kosten. Darüber hinaus setzen sich die Kosten für Zahnersatz mit Zuzahlung aus der gewählten Behandlungsmethode und den verwendeten Materialien zusammen. Wird zwecks Kostenreduzierung ein Zahnarzt aufgesucht, der entsprechende zuzahlungsfreie Produkte anbietet, kann es durchaus vorkommen, dass sich dieser Service ausschließlich auf die Regelversorgung erstreckt. Somit werden ergänzende Leistungen regulär berechnet, was wiederum zu Zahnersatz mit Zuzahlung führt.
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