Über acht Millionen Menschen ziehen jährlich innerhalb Deutschlands um. Für den Umzug und die Einrichtung der neuen vier Wände fallen oftmals enorme Umzugskosten an. Zusätzlich tragen viele Deutsche auch noch hohe Renovierungskosten für die alte Wohnung. Hierzu verpflichtet zu sein, ist jedoch ein Trugschluss. Nur in seltenen Fällen ist es zu den Mietern vorgedrungen, wann und wie Schönheitsreparaturen beim Auszug tatsächlich vorgenommen werden müssen. Nicht alles, was noch im Mietvertrag steht, ist gültig. Dies wissen Mieter allerdings nur zu selten. Der TopTarif-Umzugsservice und der Deutsche Mieterbund klären auf.
Die in vielen Mietverträgen enthaltenen Klauseln sind oftmals veraltet und müssen daher nicht eingehalten werden. Dies ist überwiegend bei Verträgen der Fall, die vor dem Jahr 2003 zustande gekommen sind. Das heißt im Klartext unter anderem, dass die Mieter nicht verpflichtet sind, bei unwirksamen Klauseln Renovierungen vornehmen zu müssen. Selbst wenn die ungültigen Klauseln erst im Nachhinein erkannt und die Reparaturen bereits abgeschlossen wurden, kann der Mieter vom Vermieter noch Jahre später die Kosten zurückverlangen. Enthalten Mietverträge solche unwirksamen Klauseln, ist es dem Vermieter auch nicht gestattet, Änderungen an dem Vertrag vorzunehmen oder Mietpreiserhöhungen zu verlangen. Laut Angaben des Deutschen Mieterbundes sind 75 Prozent aller bestehenden Mietverträge mit fehlerhaften Klauseln ausgestattet. Dies zeigt, wie sehr in Deutschland von der Erkennung unwirksamer Klauseln profitiert werden könnte. Schließlich bleiben einem so aufwendige und teure Reparaturen erspart. Wer sich unsicher ist in Sachen Umzugsservice, findet beim Mieterbund professionelle, rechtliche Unterstützung und Beratung.
Wer überprüfen will, ob sein Mietvertrag gültig ist, sollte insbesondere auf folgende Punkte achten:
Weiterhin sollte vor der Wohnungsübergabe darauf geachtet werden, dass ein Protokoll erstellt wird, mit dem nachgewiesen werden kann, wer letztlich für entstandene Schäden in der Wohnung verantwortlich ist. Sowohl beim Einzug als auch beim Auszug sollte der Vermieter – am besten mit einem fachmännischen Zeugen – die Wohnung mit dem neuen Mieter durchlaufen und sämtliche schon bestehende Mängel festzuhalten. Wichtig ist, dass beide Parteien das Protokoll signieren. Um beim Umziehen an alles zu denken, empfiehlt sich eine Umzugs-Checkliste zu erstellen, auf der alle wichtigen Punkte abgehakt werden können.
Erfolgt der Umzug berufsbedingt, sollten unbedingt alle Rechnungen und Quittungen aufbewahrt werden. Die beim Umzug entstandenen Kosten können nämlich als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Dies ist dann der Fall, wenn sich durch einen Umzug die Strecke zum Arbeitsplatz deutlich reduziert oder dem Betriebsinteresse entspricht.
Eine Umzug Checkliste hilft bei der Vorbereitung für den großen Umzugstag. Einfach abhaken!
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