Sie wollen sich selbstständig machen oder sind es bereits? Die selbstständige Arbeitsweise bringt zahlreiche Besonderheiten mit sich, Vorteile und Risiken gleichermaßen. Unser Ratgeber liefert Ihnen alle wichtigen Informationen zur Selbstständigkeit.
Was selbstständige Arbeit heißt, ist nur in Abgrenzung zur nichtselbstständigen Arbeit definierbar. Denn jede Tätigkeit, die in keinem abhängigen Arbeits- und Anstellungsverhältnis durchgeführt wird, gilt als selbstständige Arbeit. Die Definition des „abhängigen Arbeitsverhältnisses“ nimmt das vierte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IV) vor. Das SGB charakterisiert dort die nichtselbstständige Arbeit, die auch als Beschäftigungsverhältnis bezeichnet wird. Im Umkehrschluss ergeben sich die Kennzeichen selbstständiger Arbeit. Eine selbstständige Tätigkeit liegt vor, wenn:
Selbstständige verfügen über eigene Betriebs- und Arbeitsmittel, setzen ihr eigenes Betriebskapital ein, führen Kundenakquise und Werbung in eigener Sache durch. Allgemein gilt, dass Selbstständige ihre Erwerbsziele in eigener Verantwortung und Haftung realisieren. Zu den Selbstständigen gehören zwei große Gruppen:
Selbstständige sind auf eigene Rechnung und im eigenen Interesse tätig. Sie können ihre Arbeitszeiten und ihren Arbeitsort frei bestimmen. Sie erbringen je nach Tätigkeitsfeld bzw. Berufsgruppe unterschiedliche Leistungen für ihre Auftraggeber. Relative Freiheit hat nicht nur der Selbstständige, sondern auch der Auftraggeber hat bestimmte Vorteile. So muss er für den Arbeitenden keine Sozialabgaben abführen, zudem entfällt der Arbeitgeberanteil für die Krankenversicherung und die Gewährung von Urlaubszeiten. Mit dem Wegfall von Sozialabgaben ist die Altersvorsorge (Rente) ebenso in den Händen des Selbstständigen.
Auch sozialversicherungspflichtig Angestellte können eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Man spricht in diesem Fall von der selbstständigen Nebentätigkeit. Was viele nicht wissen: In der Regel darf ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern nicht untersagen, nebenberuflich tätig zu werden. Bedingung ist jedoch, dass die nebenberufliche Tätigkeit die Leistungsfähigkeit im Hauptberuf nicht einschränkt und die Tätigkeit nicht in Konkurrenz zum hauptberuflichen Arbeitsfeld steht. Nebenberuflich Selbstständige müssen zur gesetzlichen Sozialversicherung keine zusätzlichen Pflichtbeiträge entrichten. Wer eine selbstständige Nebentätigkeit aufnehmen will, sollte sich mit der Abgrenzung zwischen Haupt- und Nebenberuf beschäftigen – falls die Nebentätigkeit zur Haupteinnahmequelle wird, verändert sich der steuerliche Status. Für zahlreiche Gründer stellt die Nebentätigkeit den Ausgangspunkt für eine erfolgreiche Selbstständigkeit dar.
Was aber ist, wenn ein Selbstständiger sein Geld primär bei einem Auftraggeber verdient, vielleicht sogar ausschließlich für dieses Unternehmen als freier Mitarbeiter tätig ist? In diesem Fall kann eine sogenannte Scheinselbstständigkeit vorliegen. Wird eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, bedeutet das für den Auftraggeber, dass er für den Mitarbeiter bisher nicht gezahlte Beiträge für Versicherung und Sozialkassen nachzahlen muss. Zugleich verliert der Selbstständige die Vorteile, die mit dem Status einhergehen. Ob Scheinselbstständigkeit vorliegt, wird von den Gerichten am Einzelfall entschieden. Seit Jahren schon herrscht in diesem Punkt eine gewisse Rechtsunsicherheit, die von den Interessengruppen selbstständiger Berufe beklagt wird.
Selbstständige Arbeit bringt in puncto Finanzen und Versicherungen zahlreiche Besonderheiten mit sich. Zwei der wichtigsten Punkte stellen wir Ihnen im Folgenden vor, sie betreffen Versicherung und Finanzen:
Selbstständige müssen für ihre Sozial- und Krankenversicherung selbst aufkommen, ebenso gibt es keinen Arbeitnehmeranteil, der ihre Versicherungsbeiträge reduziert. Das bedeutet eine vergleichsweise hohe finanzielle Belastung, vor allem in den ersten Jahren der selbstständigen Tätigkeit. Jedoch können Selbstständige große Teile ihrer Versicherungsbeiträge steuerlich geltend machen. Selbstständige zahlen ihre gesetzliche Krankenversicherung selbst, die Höhe richtet sich nach dem allgemeinen Beitragssatz, dieser beträgt derzeit rund 14 Prozent im Regelfall und circa 15 Prozent, wenn Sie als Selbstständiger Anspruch auf Krankengeld haben möchten. Als Grundlage für die Berechnung gilt das Einkommen, wobei die Krankenkassen eine Beitragsbemessungsobergrenze und eine Mindesteinnahmegrenze ansetzen. Das beitragspflichtige monatliche Einkommen beträgt maximal 4.237,50 Euro, die Mindesteinnahmegrenze liegt bei derzeit 2.178,75 Euro. Selbstständige zahlen somit für ihre Krankenversicherung monatlich mindestens rund 300 Euro und maximal rund 660 Euro (Stand: August 2016). Viele selbstständige Berufe sind in der gesetzlichen Rentenkasse pflichtversichert, dazu gehören etwa Lehrer, Handwerker und Künstler. In vielen Fällen empfiehlt sich dennoch eine private Altersvorsorge . Zusätzlich sollten Selbstständige eine Berufshaftpflicht und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Je nach Tätigkeitsfeld des Freiberuflers sind unterschiedliche Varianten der Berufs- bzw. Gewerbehaftpflicht zu empfehlen.
Wer als Selbstständiger einen Bankkredit aufnehmen will, erhält oftmals schlechtere Konditionen als ein Angestellter. Grund dafür ist die Risikoabsicherung der Bank, die etwa einen festen, unbefristeten Arbeitsvertrag und ein regelmäßiges, konstant hohes Einkommen als wichtige Sicherheit für die Kreditvergabe bewertet. Selbstständige sollten bei der Suche nach einem Kredit darum unbedingt die Angebote verschiedener Finanzinstitute im Online-Kredit-Vergleich gründlich prüfen. Darüber hinaus ist Existenzgründern zu empfehlen, auf die entsprechenden Gründerkredite zuzugreifen. Diese bieten oftmals sehr gute Konditionen, um Gründer auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit zu unterstützen. Der bekannteste Anbieter von Krediten für die Existenzgründung ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), deren Portfolio verschiedene Förderkredite umfasst. Seit einigen Jahren existieren zudem zahlreiche Online-Kreditgeber, die Selbstständige als Zielgruppe für sich entdeckt haben.
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