Die große Frage für viele Autobesitzer ist nach wie vor: Teilkasko oder Vollkasko? Lohnt sich für mein fünf Jahre altes Auto noch die Vollkasko – oder ist bereits die Teilkaskoversicherung zu viel des Guten? Welche Versicherung welche Leistungen bietet, welche Schäden sie bezahlt und was sich für Kfz-Halter lohnt, erfährst du im Folgenden.
Während die Haftpflicht für Autofahrer eine Pflichtversicherung ist, bleibt die Entscheidung zwischen Vollkasko oder Teilkasko – oder gegen beide – dem Fahrzeughalter selbst überlassen. Die beiden Versicherungstypen unterscheiden sich in Leistung und Preis. Als Faustregel gilt: Mit der Vollkaskoversicherung ist der Autofahrer auf der sichersten und teuersten Seite. Von der Vollkasko werden alle Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt. Vollkaskoversicherungen sollten beim Neuwagen und bei teuren Gebrauchtfahrzeugen abgeschlossen werden – hier lohnen sie sich und schützen vor allen Eventualitäten. Dagegen deckt eine Teilkaskoversicherung nur bestimmte Schäden ab.
Nicht versichert bleiben etwa Schäden, die durch Vandalismus und eigenverschuldete Unfälle entstanden sind. Innerhalb der verschiedenen Teilkaskoversicherungen gibt es weiterhin bedeutende Unterschiede, was die abgedeckten Schäden angeht. Vollkasko oder Teilkasko – um das zu entscheiden, ist die Kenntnis der jeweils abgedeckten Bereiche notwendig.
Wer sich bei der Frage „Vollkasko oder Teilkasko?“ nicht entscheiden kann, dem hilft unter Umständen diese Übersicht über die Leistungen voll Voll- und Teilkaskoversicherung:
Leistungen Teilkasko | Leistungen Vollkasko |
---|---|
Explosion, Brand und Schmorschäden | Explosion, Brand und Schmorschäden |
Diebstahl von Teilen oder des gesamten Kfz | Diebstahl von Teilen oder des gesamten Kfz |
Glasbruch | Glasbruch |
Marderbiss (im Basistarif ohne Folgeschäden) | Marderbiss (im Basistarif ohne Folgeschäden) |
durch Naturgewalten (Sturm, Blitzschlag, Hagel, Überschwemmung) unmittelbar verursachte Schäden | durch Naturgewalten (Sturm, Blitzschlag, Hagel, Überschwemmung) unmittelbar verursachte Schäden |
Schäden durch Gegenstände, die von den genannten Naturgewalten gegen oder auf das Auto geworfen werden | Schäden durch Gegenstände, die von den genannten Naturgewalten gegen oder auf das Auto geworfen werden |
Zusammenstoß mit Wildtieren | Zusammenstoß mit Wildtieren |
Vandalismusschäden oder mutwillige Beschädigung des Fahrzeugs durch Dritte | |
Selbstverschulden, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt | |
Fahrerflucht oder Insolvenz des Unfallverursachers |
Besonders die Frage nach der Versicherung von Schäden durch Naturgewalten und den Zusammenprall mit Wildtieren führt immer wieder zu Auseinandersetzungen mit den Versicherungsgesellschaften. Der Fahrzeughalter sollte sich darum mit der Police und den entsprechenden Definitionen genau auseinandersetzen – was jedoch, gleichgültig ob Vollkasko oder Teilkasko, generell zu empfehlen ist.
Entscheidend bei der Frage nach den durch eine Teilkasko abgedeckten Naturgewalten-Schäden ist das unscheinbare Wort „unmittelbar“: Ausgeschlossen von der Teilkasko sind Schäden, die durch das von Naturgewalten verursachte Fahrverhalten entstanden sind. Ein Beispiel wäre der Schaden, der durch einen Auffahrunfall bei Sturm entsteht. In allen Fällen aber wird der Unwetterschaden nur anerkannt, wenn eine Bestätigung seitens eines Wetteramtes vorliegt.
Alternativ können die Schäden ebenfalls anerkannt werden, sofern in der näheren Umgebung zum Schadensort weitere vergleichbare Schäden an Autos gemeldet werden. Der Fahrzeughalter, dessen Fahrzeug von faustgroßen Hagelkörnern zerbeult wurde, bildet gewissermaßen mit den anderen Autofahrern der Unwetterregion eine Solidargemeinschaft; er muss keinen Hagelsturm nachweisen. Ebenfalls ist zu beachten, dass die Teilkasko-Policen Stürme normalerweise erst ab Windstärke 8 als solche anerkennen.
Auch Wildunfälle führen oftmals zu gerichtlichen Auseinandersetzungen und Streit mit der Versicherungsgesellschaft. Um das zu verhindern, sollte der Kfz-Halter überprüfen, welche Wildunfälle genau von seiner Police abgedeckt sind: Komforttarife unterscheiden sich hier deutlich von Basistarifen. In der Regel gilt der Schadenschutz im Basistarif nur beim Zusammenprall mit Haarwild, das unter das Bundesjagdgesetz (BJagdG) fällt. Unter Haarwild versteht das BJagdG alle dem Jagdrecht unterliegenden Säugetiere. Mit anderen Worten: Der Zusammenstoß mit einem großen Vogel ist vom Basistarif nicht notwendigerweise abgedeckt.
Bekanntheit erlangte auch eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main: Nach dieser musste ein Zusammenprall mit einem Rentier während des Urlaubs in Norwegen nicht von der Teilkasko übernommen werden – denn Rentiere fallen nicht unter das BJagdG. Auch wird der Zusammenstoß mit nicht-jagdbaren Tieren von den meisten Basistarifen nicht übernommen.
So greift der Versicherungsschutz zum Beispiel nicht beim Zusammenstoß mit Rindern, Hunden oder Pferden. Erst Teilkasko-Tarife, die über den Basistarif hinausgehen, decken solche Unfallschäden ab. Ist die Frage nach Vollkasko oder Teilkasko aber primär eine finanzielle, kann je nach Fahrzeugtyp und Fahrerprofil die erweiterte Teilkasko durchaus ähnliche Kosten verursachen wie die Vollkasko.
Die Frage nach Vollkasko oder Teilkasko ist vor allem eine finanzielle Frage: Teilkasko-Versicherungen sind günstiger als die Vollkasko-Versicherungen, die vollständigen Versicherungsschutz bieten. Bei der Berechnung der Jahresbeiträge für eine Teilkasko kommen verschiedene Faktoren zum Tragen. Zentrale Bedeutung kommt der Typenklassen-Einstufung des Fahrzeugs zu. Diese ergibt sich unter anderem aus dem Hersteller, dem Modell, den Leistungsdaten, bestimmten weiteren versicherungsinternen Schlüsselzahlen und dem Produktionszeitraum des Modells.
Im Gegensatz zur Vollkasko gibt es bei der Teilkasko keinen Schadenfreiheitsrabatt: Unfallfreie Jahre wirken sich nicht positiv auf die Jahresbeiträge aus. Jedoch fragt die Versicherungsgesellschaft nach Vorschäden, die in den letzten zwei Jahren entstanden sind. Gab es einen Teilkaskoschaden in diesem Zeitraum, so beeinflusst dies die Tarifhöhe negativ. Die Höhe der Versicherungsprämie lässt sich jedoch reduzieren, wenn eine Selbstbeteiligung oder eine Werkstattbindung vereinbart wird.
Wird die Frage nach Vollkasko oder Teilkasko zugunsten der ersten Option entschieden, so darf sich der Fahrzeughalter über einen Rundum-Schutz freuen, hat dafür aber höhere Kosten. Eine Vollkasko deckt wie die Teilkasko nur die Schäden ab, die am Fahrzeug des Versicherten entstehen, hat hier aber nicht die Einschränkung der Teilkasko. Insbesondere die Tatsache, dass selbst verursachte Unfallschäden und Schäden durch Vandalismus mit abgedeckt sind, macht die Vollkaskoversicherung attraktiv. Lohnenswert ist eine Vollkaskoversicherung insbesondere beim Neuwagen, ebenfalls aber bei wenige Jahre alten Fahrzeugen. Wenn das Fahrzeug mit einem Darlehen finanziert ist, lohnt sich ebenfalls der Vollkaskoschutz. Im Fall eines Totalschadens kann dann das Darlehen abgelöst werden. In jedem Fall empfehlenswert ist es, einen Testbericht der verschiedenen Autoversicherungen zu Rate zu ziehen, um das Verhalten im Schadenfall zu kennen!
Sicher und teurer unterwegs mit Vollkasko oder Teilkasko mit Restrisiko – auf diese Frage läuft die Entscheidung zwischen Vollkasko oder Teilkasko für den Kfz-Halter oftmals hinaus. In einigen Fällen kann die Entscheidung sogar relativ leicht fallen. Aufgrund des Schadenfreiheitsrabattes können bei langjähriger unfallfreier Fahrt und einer bestimmten Selbstbeteiligung die Kosten für die Vollkasko nur geringfügig über denen einer Teilkasko liegen.
Wer auf der Suche nach einer Motorradversicherung ist, sollte sich nicht wundern: Für bestimmte niedrig motorisierte Klassen des freizeittauglichen Zweirads wird keine Vollkasko angeboten. Für Moped, Mofa und Mokick liegt der Materialwert des Kfz unter dem Versicherungsbetrag. Für teurere Motorräder gibt es bei der Motorradversicherung keinen Unterschied zu anderen Kfz-Versicherungen.
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