NRV Neue Rechtsschutz Versicherungsgesellschaft AG
Augustaanlage 25
68165 Mannheim
Die NRV Neue Rechtsschutz Versicherungsgesellschaft AG wurde 1954 durch die Mannheimer Versicherung AG gegründet und agierte als eigenständiges Unternehmen. Die NRV wurde gegründet, da nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz eine Schadensversicherungsgesellschaft keine eigene Rechtsschutzversicherung anbieten darf. Somit entschied sich die Mannheimer, ein eigenständig agierendes Unternehmen zu gründen, um so auch Rechtsschutzversicherungen ins Angebot aufnehmen zu können. Diese bieten einen umfassenden Schutz vor jeglichen Rechtsstreitigkeiten. Zudem sind die Konditionen der Versicherungsgesellschaft äußerst kundenfreundlich. So beträgt die Wartezeit lediglich zwei Monate und zudem bietet die NRV Neue Rechtsschutz Versicherungsgesellschaft AG eine unbegrenzte Deckungssumme. Weiterhin bietet die Versicherungsgesellschaft den Service JURACALL, bei dem eine Rechtsberatung durch unabhängige Rechtsanwälte am Telefon oder per E-Mail erfolgt.
Für den privaten Bereich bietet die NRV Neue Rechtsschutz Versicherungsgesellschaft AG unterschiedlichste Rechtsschutzversicherungen. Sogar Angehörige des öffentlichen Dienstes können von den Angeboten profitieren. So bietet die NRV zum Beispiel den Privat-, Verkehrs-, Berufs- oder den Fahrerrechtsschutz an. Auch Haus- oder Wohnungsbesitzer können sich gegen Rechtsstreitigkeiten absichern. Besonders für Vielfahrer, welche ständig das Auto wechseln müssen, oder Fernkraftfahrer eignet sich die Fahrerrechtsschutz. Mit dieser schützen Sie mitgeführte Kleidung, Schmuck und sogar technische Geräte.
Die NRV Neue Rechtsschutz Versicherungsgesellschaft AG bietet auch für Menschen ab 50 die passende Versicherung. Der Rechtsschutz wird dann individuell zugeschnitten, wobei der Kunde aus einer Art Baukasten auswählen kann. Basis bildet dabei die Privat-Rechtsschutz für Nichtselbstständige. Erweitern lässt sich die Versicherung zum Beispiel mit der Berufs-Rechtsschutz oder der Verkehrs-Rechtsschutz. Der Vorteil der Versicherung: Nichten, Neffen und Patenkinder sowie minderjährige Enkelkinder sind mitversichert. Zudem bietet der Versicherer eine exklusive Hotline, bei der alle Fragen zum Thema Erb- und Betreuungsrecht geklärt werden können. Sollten Sie persönlich nicht mehr in der Lage sein, einen Anwalt aufzusuchen, dann kommt dieser bei Bedarf bei Ihnen persönlich vorbei.