Grobe Fahrlässigkeit ist häufig eine Ursache dafür, dass die Versicherung – beispielsweise für den Hausrat oder das Wohngebäude – die Leistung im Schadenfall kürzt und im Extremfall nur einen Bruchteil der Kosten übernimmt oder bei vorsätzlicher Handlung die Leistung sogar komplett verweigert. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz sind Versicherungsgesellschaften dazu berechtigt.
Daniel Dodt von TopTarif weist darauf hin, dass Versicherungsunternehmen teilweise in Fällen grobe Fahrlässigkeit sehen, in denen dies den Verbrauchern gar nicht bewusst ist. Beispiele für grobe Fahrlässigkeit sind unter anderem unbeaufsichtigte brennende Kerzen oder Feuer im offenen Kamin sowie angekippte Fenster oder nicht ordnungsgemäß verriegelte Türen im Falle eines Einbruchs. Im Fall von Wasserschäden kann auch eine unbeaufsichtigte Waschmaschine als Grund für den Verzicht auf Versicherungsleistung angesehen werden. Um dies zu verhindern, rät Dodt Verbrauchern, mit dem Versicherungsunternehmen einen Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit zu vereinbaren.
Beim Abschluss einer Versicherung sollten stets die Tarifdetails und Vertragseinzelheiten aufmerksam und kritisch geprüft werden. So kann festgestellt werden, ob Kosten für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, nicht in vollem Umfang übernommen werden. Häufig wird dabei ein pauschaler oder prozentualer Maximalbetrag festgelegt. So kann es beispielsweise im Fall eines Wohnungsbrandes dazu kommen, dass von der Hausratversicherung 5.000 Euro gezahlt werden, obwohl der tatsächliche Schaden ein Vielfaches davon beträgt. Es sollte also nicht nur auf eine Vereinbarung bezüglich der Handhabung von Schäden durch grobe Fahrlässigkeit Wert gelegt, sondern auch die Höhe der Schadenersatzleistung beachtet werden, erklärt Dodt.
Die Mehrkosten für den Schutz bei grober Fahrlässigkeit für Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen halten sich in Grenzen. Für eine Berliner Musterfamilie mit einem zehn Jahre alten Einfamilienhaus, das eine Wohnfläche von 125 qm hat, ist eine entsprechende Hausratpolice bereits ab 136 Euro jährlich und ein Wohngebäudeschutz ab 158 Euro im Jahr erhältlich. Ohne den Versicherungsschutz von grober Fahrlässigkeit sind die Kosten für eine Hausratversicherung maximal 43 Euro und für eine Wohngebäudeversicherung sogar nur 22 Euro im Jahr niedriger. Meist ist in den günstigen Basistarifen der Versicherungsunternehmen keine Absicherung für grobe Fahrlässigkeit enthalten. Dodt rät daher zu Komfort- oder Premiumtarifen, die für nur wenige Euro mehr im Monat diesen zusätzlichen Schutz meist automatisch enthalten. In der unten angefügten Tabelle werden verschiedene Tarife für Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen mit einem Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit einander gegenübergestellt.
Bei der Wahl der Haftpflichtversicherung sollten Sie Kosten und Leistungsumfang beachten.
HaftpflichtversicherungMit unserem Hausratversicherung-Preisvergleich finden Sie einen günstigeren Anbieter!
HausratversicherungEine umfassende private Altersvorsorge muss nicht teuer sein.
Private Altersvorsorge