Ein Beratungsfehler, ungenaue Planung oder fehlerhafte Übersetzung - diese Fehler haben eines gemeinsam: Unterlaufen Sie einem Selbständigen oder dessen Mitarbeiter, kann aus ihnen ein finanziellen Schaden resultieren. Damit Unternehmer diesen nicht mit ihrem Privatvermögen bezahlen müssen, sollten sie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen. Dieser Artikel erklärt Ihnen wesentliche Inhalte der Versicherung und hilft Ihnen dabei, Ihren Top-Tarif zu finden.
Als Unternehmer laufen Sie immer Gefahr, dass Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter einen Schaden bei Dritten verursacht. Ist dieser Schaden rein finanzieller Natur, so spricht man von einem Vermögensschaden. Ein Vermögensschaden kann etwa durch einen Beratungsfehler oder eine falsche Planung hervorgerufen werden.
Ein Steuerberater versäumt die Widerspruchsfrist für die Steuererklärung eines Mandanten. Dieser muss daraufhin eine hohe Steuerrückzahlung tätigen. Da der Widerspruch jedoch bei Einhaltung der Frist wirksam gewesen wäre, fordert er Schadensersatz. Der Steuerberater muss haften.
Ohne die richtige Absicherung muss der Steuerberater die Kosten für die Schadensersatzforderung selbst tragen. Eine Vermögensschadenhaftpflicht schützt ihn und bezahlt den Schaden.
Ein Immobilienmakler führt zwei Interessenten ein und dasselbe Objekt vor. Beide Parteien bekunden ein Kaufinteresse. Der Immobilienmakler sagt einem der beiden zu. Aufgrund eines Systemfehlers wird die Zusage nicht dokumentiert. Einer seiner Mitarbeiter sagt daraufhin der zweiten Partei ebenfalls zu. Als die doppelte Vermittlung herauskommt, bestehen beide Parteien darauf, die Immobilie zu erwerben. Es kommt zu einem Rechtsstreit. Da es sich um eine Gewerbeimmobilie handelt, können beide Interessenten Ihren Betrieb nicht wie geplant aufnehmen. Der Makler muss sowohl für den Schadensersatz als auch für die Gerichtskosten aufkommen. Die Versicherung übernimmt.
Ein Finanzanlagenvermittler berät eine Kundin bezüglich diverser Anlagemöglichkeiten. Auf seine Empfehlung hin investiert sie in ein bestimmtes Produkt. Jedoch hatte er es versäumt, aktuelle Urteile zu diesem Produkt in die Beratung einfließen zu lassen und so das Risiko falsch eingeschätzt. Die Kunden verliert daraufhin viel Geld. Sie macht den Vermittler dafür verantwortlich. Er muss dafür haften – doch seine Versicherung übernimmt den Schaden.
Wie der Name schon sagt: Die Vermögensschadenhaftpflicht gehört zur Familie der Haftpflichtversicherungen. In Deutschland sind Sie als Unternehmer gesetzlich dazu verpflichtet, für einen Schaden aufzukommen, den Sie verursacht haben. Die Vermögensschadenhaftpflicht im Speziellen kommt für finanzielle Schäden Dritter auf, die Sie im Zuge Ihrer beruflichen Tätigkeit verursachen. Des Weiteren prüft diese Versicherung, ob die Ansprüche rechtmäßig sind, die an Sie gestellt werden. Fällt die Prüfung so aus, dass ein Zweifel an der Rechtmäßigkeit besteht, so wehrt sie die Ansprüche ab – notfalls auch gerichtlich. Man spricht hier auch von passivem Rechtsschutz.
Zwar ist es für jedes Unternehmen mit dem Risiko sinnvoll, Vermögensschäden zu verursachen, eine Vermögensschadenhaftpflicht abzuschließen. Darüber hinaus gibt es aber einige Berufsgruppen, für die der Abschluss gesetzlich vorgeschrieben ist. Oftmals wird in den Gesetzen auch von einer Berufshaftpflicht gesprochen. Folgende Berufsgruppen sind unter anderem betroffen:
Sind Sie nicht aufgelistet, erfahren Sie in der Berufsordnung Ihrer zuständigen Kammer, ob auch für Ihren Beruf eine Versicherungspflicht gilt.
Generell lässt sich diese Frage wie folgt beantworten: Das hängt ganz von dem individuellen Risiko Ihres Unternehmens ab, einen finanziellen Schaden bei anderen Personen zu verursachen. Je nachdem ist es empfehlenswert, die Höhe der Versicherungssumme anzupassen. Gehört Ihr Unternehmen in die Berufsgruppe der pflichtversicherten Berufe? Dann ist für Sie in der Regel eine gesetzliche Mindesthöhe festgelegt. Bei Steuerberatern oder Rechtsanwälten beispielsweise liegt diese bei wenigstens eine Million Euro.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn: Auch die Kosten der Versicherung – sprich: wie hoch Ihre Beiträge ausfallen – hängen von Ihrer individuellen Unternehmenssituation ab. Für die Berechnung müssen einige Faktoren berücksichtigt werden:
Danach ermittelt der Versicherer unter anderem Ihr individuelles Risiko, einen finanziellen Schaden bei anderen Personen, etwa Kunden, zu verursachen. Auch variieren die Angebote verschiedener Versicherer zum Teil erheblich. Deshalb lohnt es sich für Sie in jedem Fall, verschiedene Tarife miteinander zu vergleichen.
Um die Kosten der Versicherung möglichst gering zu halten, lohnt es sich für Sie in jedem Fall, einen Versicherungsvergleich durchzuführen. Die Tarife der verschiedenen Versicherer variieren teilweise enorm, was sowohl Preise als auch Leistungen betrifft. Deshalb empfiehlt es sich, genau hinzusehen, bevor Sie eine Vermögensschadenhaftpflicht abschließen. Jedoch sollten Sie nicht allein den Preis berücksichtigen, wenn Sie eine Versicherung abschließen. Wichtig ist vor allem, dass Sie für alle Eventualitäten abgesichert sind.
Pauschal lässt sich nicht sagen, wie viel eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kostet. Denn: Viele individuelle Faktoren Ihres Unternehmens, sowie vereinbarte Deckungssummen beeinflussen die Höhe der Beiträge. Hier einige Beispiele:
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gehört in den Bereich der Haftpflichtversicherungen. Sie übernimmt Kosten, die dann entstehen, wenn Sie im Rahmen Ihrer Unternehmenstätigkeit einen rein finanziellen Schaden verursachen.
Unternehmer, die ein hohes Risiko haben, bei Dritten einen Vermögensschaden herbeizuführen, benötigen diesen Versicherungsschutz. Darunter fallen vor allem beratende, planende, verwaltende, prüfende, beurkundende und aufsichtführende Berufe. Das können beispielsweise Steuerberater, Juristen, Vermögensverwalter oder Architekten sein.
Die Vermögensschadenhaftpflicht versichert Unternehmen gegen sogenannte Vermögensschäden ab. Hierbei handelt es sich um rein finanzielle Schäden. Das bedeutet, dass diesen kein Personen- oder Sachschaden vorangegangen ist. Darüber hinaus beinhaltet die Vermögensschadenhaftpflicht auch einen passiven Rechtschutz. Damit ist die Abwehr von nicht gerechtfertigten Haftpflichtansprüchen gemeint. Kommt es zum Äußersten, findet die Abwehr auch vor Gericht statt.
Bei der Wahl der Haftpflichtversicherung sollten Sie Kosten und Leistungsumfang beachten.
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