Beruflicher und privater Schutz im Schadensfall
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Wer eine private Pflegeversicherung, eine Zahnzusatzversicherung oder eine Risikolebensversicherung abschließen will, bekommt vom Versicherer in der Regel einen Fragebogen mit Gesundheitsfragen vorgelegt. Auf Basis der Antworten legt die Versicherung die Prämienhöhe fest – oder lehnt den Antragsteller sogar ab. Wurden falsche Angaben gemacht, kann die Versicherung auch noch Jahre später die Leistung verweigern. Zu wissen, welche Gesundheitsfragen zulässig sind und wie man verhindert, das Fragen unabsichtlich falsch beantwortet werden, ist darum besonders wichtig. Unser TopTarif-Ratgeber klärt dich über deine Rechte und Pflichten auf!
Verbraucher, die ihr Leben oder ihre Gesundheit versichern wollen, sind verpflichtet, der Versicherung Auskunft über ihren Gesundheitszustand zu geben. Je besser dieser ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der potenzielle Kunde die Versicherung auch erhält – und zwar ohne Risikoaufschläge oder Leistungszuschüsse. Für die Erfassung des Gesundheitszustands verschicken die Versicherer Fragebögen mit sogenannten Gesundheitsfragen. Lügen und Falschangaben bei den Gesundheitsfragen können katastrophale Folgen für den Verbraucher haben: Kommt heraus, dass Fragen absichtlich falsch beantwortet wurden, so kann der Vertrag von der Versicherung angefochten werden. Schlimmstenfalls verliert der Versicherte den Vertrag. Bereits gezahlte Leistungen wie Krankentagegeld müssen zurückerstattet werden, die Prämien behält die Versicherung ein. Um das zu verhindern, sollten Versicherte die Fragen wahrheitsgetreu und genau beantworten. Allerdings ist wichtig zu wissen, welche Fragen die Versicherung überhaupt stellen darf – und die gestellten Fragen genau zu lesen. Manche Gesundheitsfragen betreffen den Zeitraum der letzten fünf Jahre, andere wiederum reichen bis zu zehn Jahre zurück. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Gesundheitsfragen und der Gefahr falscher Antworten findest du in unserem Ratgeber.
Gesundheitsfragen werden bei nahezu allen Policen gestellt, die das Leben oder die Gesundheit versichern. Dazu gehören:
Manche andere Zusatzversicherung, die bei Krankheit oder Berufsunfähigkeit einspringt, bringt ebenfalls Gesundheitsfragen mit sich. Dagegen gibt es Gesundheitsfragen bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht. Bei einem Krankenkassenwechsel von der privaten zur gesetzlichen kommen somit keine Gesundheitsfragen auf den Verbraucher zu. Übrigens: Nicht nur Gesundheitsfragen für Kinder, für Rentner, Arbeitnehmer oder Selbstständige sind bei Zusatzversicherungen Standard. Auch beim Abschluss von Krankenversicherungen für Tiere, beispielsweise Hund, Katze, Pferd, werden Gesundheitsfragen zu deinem geliebten Vierbeiner gestellt. Zudem wird immer wieder von Banken berichtet, die einen größeren Kredit nur vergeben, wenn der Kreditnehmer zuvor Gesundheitsfragen beantwortet hat.
Mit diesen sieben Tipps minimierst du das Risiko, deinen Versicherungsschutz durch Falschangaben zu verlieren – und zwar selbst wenn du gar nicht absichtlich „gelogen“ oder Falschangaben gemacht hast.
Absichtliche Falschangaben bei den Gesundheitsfragen bleiben nicht unentdeckt. Denn wenn du die Versicherungsleistungen eines Tages in Anspruch nimmst, fordert die Versicherung deine Patientenakten an und kontrolliert deine Angaben. Im schlimmsten Fall droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Zudem wird der Versuch der arglistigen Täuschung in einer von allen Versicherungen betriebenen Datenbank gespeichert – dieser dokumentierte Betrugsversuch macht den Versicherungswechsel oder einen Tarifwechsel sehr schwer. Ein unbeabsichtigter Fehler – etwa durch ein Missverständnis beim Beantworten der Gesundheitsfragen – lässt sich dagegen in der Regel nachträglich korrigieren, obgleich ebenfalls mit nachteiligen Folgen. So kann die Versicherung etwa die Versicherungsleistungen reduzieren oder rückwirkend höhere Beiträge ab Vertragsbeginn in Rechnung stellen. Welche Folgen es hat, Gesundheitsfragen nachträglich zu ändern, hängt letztlich vor allem vom Grad des Versäumnisses bzw. der Fahrlässigkeit ab.
Falschangaben können dir nicht ewig zum Verhängnis werden – die Fehler bzw. Fahrlässigkeiten können verjähren. Das ist nicht nur wichtig für Studenten, die früh eine Zusatzversicherung abschließen.
Viel Gesundheitsfragen setzen einen zeitlichen Rahmen und fragen konkret bestimmte Organe bzw. Körperregionen ab. Eine klassische Einleitung lautet so beispielsweise „Bestehen oder bestanden in den letzten fünf Jahren Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden…“ mit anschließender Aufzählung diverser Organe wie etwa:
Die Fragen sind in der Regel nur mit einem Ja oder Nein zu beantworten. In manchen Fällen werden zusätzliche Erläuterungen und Details verlangt.
Beantworte die Fragen wahrheitsgemäß und in Rücksprache mit deinem Arzt. Da viele Fragen einen langen Zeitraum (fünf oder zehn Jahre) betreffen, ist das Risiko hoch, Arztbesuche bzw. Erkrankungen zu vergessen. Lies dir die Fragen darum genau durch und achte vor allem auf die exakte Formulierung. Du musst nur beantworten, wonach konkret gefragt wird. Auch sind Bagatellerkrankungen nicht unbedingt mit anzugeben. Sprich dich aber zuvor mit deinem Arzt ab, ob es sich bei einer bestimmten Diagnose tatsächlich um eine – aus Versicherungssicht – zu vernachlässigende Erkrankung handelt.
Gesundheitsfragen werden von allen Versicherungen gestellt, deren Policen Gesundheit bzw. Krankheitsfolgenschutz und das Leben des Versicherten betreffen. Dazu gehören neben privaten Krankenversicherungen auch BU-Versicherungen, Zusatzversicherungen für Pflegegeld oder Krankentagegeld, Unfallversicherung oder Lebensversicherung.
Gesundheitsfragen sind kaum eingeschränkt. Prinzipiell dürfen die Versicherungen nach allen Informationen fragen, die zur Einschätzung des Krankheitsrisikos wichtig sind. Mit einer wichtigen Ausnahme: Im Gendiagnostikgesetz ist geregelt, dass die Gesellschaften nicht von dir verlangen dürfen, dich auf erbliche Krankheitsrisiken testen zu lassen. Von Verbraucherschützern und der Stiftung Warentest wird zudem gefordert, dass die Fragen der Versicherungen ausreichend konkret sind, um objektiv beantwortet werden zu können. Das bedeutet: Keine Fragen nach Gebrechen oder Beschwerden – unkonkrete, nicht eindeutig bestimmbare Begriffe -, sondern nach ärztlichen Untersuchungen, Diagnosen oder Behandlungen.
Wenn du an einer chronischen bzw. schweren Krankheit leidest, können Policen „mit vereinfachter Prüfung“ oder „ohne Gesundheitsfragen“ eine Möglichkeit sein, dennoch einen Versicherungsschutz zu erhalten. Die Versicherungsprämien sind bei solchen Policen höher, da der Versicherer das zusätzliche Risiko in der Regel einpreist. Zudem reduzieren manche Unternehmen die Leistungen oder schließen bestimmte Krankheiten aus. In jedem Fall ist das Kleingedruckte bei Policen ohne Gesundheitsfragen gründlich zu studieren.
Mit Gesundheitsfragen bestimmen Versicherungen das Risikopotenzial eines möglichen Kunden. Je wahrscheinlicher es ist, dass der Kunde die Versicherungsleistungen voll und nach kurzer Zeit in Anspruch nehmen muss, desto teurer wird der Tarif – wenn der potenzielle Risikokunde die Police denn überhaupt abschließen darf.
Mit Abschluss des Versicherungsvertrags entbindest du deine Ärzte von deren Schweigepflicht. Die Versicherung darf damit deine Patientenakten bei den behandelnden Ärzten anfordern. Das geschieht auch, sobald du die Versicherungsleistungen in Anspruch nimmst. Dabei werden deine Angaben mit den Daten in den Akten abgeglichen. Falschangaben können dazu führen, dass du deinen Versicherungsschutz verlierst und der Vertrag angefochten wird.
Kurz gesagt: Du musst die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Das bedeutet nicht, dass du jeden Schnupfen aufzählen musst. Die Einschätzung, was Bagatellerkrankung ist und was nicht, solltest du aber deinen Ärzten überlassen. Achte beim Beantworten vor allem auf die konkrete Formulierung der Gesundheitsfragen. Auf welchen Zeitraum beziehen sie sich? Betrifft die Frage stationäre oder ambulante Behandlungen? Welche Krankheitsbilder bzw. Erkrankungen werden abgefragt?
Beschwerden oder Gebrechen, die von Ärzten weder diagnostiziert oder behandelt wurden, müssen nicht genannt werden. Generell musst du ausschließlich beantworten, wonach du auch gefragt wirst.
Das hängt von der jeweiligen Gesundheitsfrage ab. In der Regel wird nach Behandlungen und Untersuchungen der letzten drei, fünf und zehn Jahre gefragt. Achte auch darauf, ob die jeweilige Frage sich auf ambulante oder aber auf stationäre Behandlungen bezieht: So kann es vorkommen, dass du stationäre Behandlungen von Atemwegserkrankungen nennen musst, die in den letzten zehn Jahren stattfanden – aber nur ambulante Atemwegsbehandlungen der letzten fünf bzw. drei Jahre.
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