Tierversicherung Schutz für Ihr Haustier
Mit einer Tierversicherung schützen Sie sich vor den Folgen eines Sach- oder Personenschadens!
Die Tierhaftpflichtversicherung – oft auch Tierhalterhaftpflicht genannt – kann zumeist ausschließlich für Pferde und Hunde abgeschlossen werden.
Generell kommt die Standard-Haftpflichtversicherung nicht für Schäden auf, die ein Hund an einer anderen Person oder an einem Gegenstand verursacht. Allerdings lassen sich diese Leistungen häufig hinzubuchen, sodass nicht immer eine Tierhaftpflichtversicherung erforderlich ist. Hundehalter sollten jedoch in einer Form über den Schutz verfügen und mögliche Szenarien auch finanziell absichern. Reißt sich ein Hund von der Leine los und verursacht einen Straßenverkehrsunfall, sind Sie mit einer Tierhaftpflicht weitestgehend gegen Kosten abgesichert. Kleine Tiere werden häufig mittels normaler Haftpflichtversicherung abgedeckt, wobei die Tierhaftpflichtversicherung in einigen Bundesländern bereits vorgeschrieben ist.
Zunächst einmal ist relevant, ob ein Pferd oder ein Hund im Rahmen der Tierhaftpflicht abgesichert werden soll. Gleichzeitig ist die Anzahl entsprechender Tiere wichtig, wobei eine Tierhaftpflichtversicherung für Hunde tendenziell billiger ist als eine Tierhaftpflicht für Pferde. Im Fokus sollte hierbei die maximale Versicherungssumme stehen, die – wie bei der Standardversicherung für Menschen – nicht zu niedrig gewählt werden sollte. Hier unterscheiden sich die Anbieter teilweise deutlich voneinander, wobei Versicherungssummen von zwei Millionen bis hin zu 15 Millionen Euro möglich sind. Die Nutzung der Tiere spielt ebenfalls eine Rolle – insbesondere bei Pferden. Werden diese gewerblich verwendet – beispielsweise in Verbindung mit Reitunterricht, sodass mehrere Personen Zugriff zum Tier haben –, können die Kosten signifikant ansteigen.
Darüber hinaus sollte geprüft werden, welche Bereiche generell im Rahmen der Tierhaftpflicht versichert sind. Hier wird häufig vernachlässigt, dass der Versicherungsschutz auch dann gelten soll, wenn ein Hund beispielsweise durch einen Nachbarn ausgeführt wird und dabei ein Schaden entsteht. Diese Leistung gilt bei der Tierhaftpflichtversicherung als Regel, sollte aber dennoch genau geprüft werden. Besteht eine Pferdehaftpflicht für mehrere Tiere, sind etwaige Jungtiere teilweise bereits im Rahmen der Standard Tierhaftpflichtversicherung mit abgesichert. Dabei sind Schäden am Eigentum des Versicherungsnehmers generell nicht ersetzbar.
Bei der Wahl der Haftpflichtversicherung sollten Sie Kosten und Leistungsumfang beachten.
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