Vor allem aufgrund der steigenden EEG-Umlage klettern die Strompreise Jahr für Jahr in die Höhe. Die finanzielle Belastung tragen die Verbraucher – besonders einkommensschwache Haushalte geraten zunehmend in Schwierigkeiten. Doch wie bezahlen erst Empfänger von Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) den immer teureren Strom? Wer zahlt Strom bei Hartz 4?
Die Nebenkosten für die Wohnung werden im Rahmen der „Kosten für Unterkunft und Heizung“ vom Jobcenter übernommen. Diese unterteilen sich in Kosten für Heizung, Strom, Warmwasser und sonstige Grundabgaben - anders als beispielsweise bei einem normalen Mietvertrag . Das Amt trägt die Kosten für die sonstigen Grundabgaben und die Heizung. Die restlichen Posten müssen vom Hartz-4-Satz beglichen werden: Zurzeit beziehen rund 3,3 Millionen Haushalte in Deutschland Hartz 4 mit einem aktuellen Regelsatz von 391 Euro. Darin ist ein Anteil für Stromkosten enthalten. Von den 391 Euro sind 32,69 Euro für Strom und Wohnungsinstandhaltung vorgesehen.
Die monatliche Stromrechnung wird allerdings etwa ein Fünftel über den staatlichen Leistungen für Strom liegen. Die monatlichen Stromkosten betragen bei Single-Haushalten in diesem Jahr voraussichtlich 39,42 Euro. Somit liegen die Leistungen für Hartz-4-Empfänger um 21 Prozent unter den tatsächlichen Elektrizitätskosten. Hinzu kommt, dass in dieser Summe auch die Kosten für die Instandhaltung der Wohnung enthalten sein sollen. Die Folge können Stromschulden sein. Um nicht in eine Schuldenspirale zu geraten, beantragen daher viele ALG-2-Bezieher einen Antrag auf Übernahme der Stromschulden. Die Entscheidung liegt dann beim Jobcenter. Die Schulden werden nicht übernommen, wenn es sich nach Ansicht des Jobcenters um Eigenverschulden handelt.
Der Deutscher Mieterbund und der Wohlfahrtsverband fordern bereits seit einiger Zeit, dass die Kommunen die Stromkosten für ALG-2-Empfänger übernehmen. Voraussetzung dafür sei, dass der Betroffene sparsam mit Elektrizität umgeht und kein „unwirtschaftliches Verhalten“ an den Tag legt. In diesem Fall könnten die Stromkosten direkt an den Stromanbieter überwiesen werden, was die Kommunen veranlassen würde, den günstigsten Anbieter zu wählen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur wurde 322.000 Haushalten im Jahr 2012 der Strom abgestellt. Der Zahlungsrückstand betrug dabei jedoch nur durchschnittlich 114 Euro.
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