Der Bundestag hat mit der Reform des Ökosteuergesetzes 2003 festgelegt, dass künftig Flüssiggas, Erdgas ,Heizöl und Nachtspeicherstrom höher besteuert werden. Davon sind sowohl Autofahrer als auch Energieverbraucher betroffen. Durch die Erhöhung der ermäßigten Steuersätze für den Wirtschaftsbereich werden die Steuereinnahmen des Bundes ebenfalls entsprechend gesteigert.
Das Ziel der höheren Besteuerung liegt zum einen darin, den Energieverbrauch über den Kostenfaktor einzudämmen, zum anderen wird das reformierte Ökosteuergesetz vielfach auch als Maßnahme gesehen, den Bundeshaushalt zu sanieren. Betroffene werfen dem Bundestag vor, dass es primär um höhere Einnahmen und weniger um den Klimaschutz geht. Allerdings muss auch festgehalten werden, dass der Energieverbrauch nach wie vor steigend ist und durch eine Erhöhung der Besteuerung auch ein größeres Kostenbewusstsein bei den Bürgern herbeigeführt werden kann und soll.
Durch die Reduktion der Ermäßigungen für die gewerbliche Wirtschaft soll ein Abbau von Ausnahmeregelungen erzielt werden. Es muss auch erwähnt werden, dass die Nutzung von erneuerbaren Energien damit gefördert und steuerlich begünstigt wird. So soll ein Beitrag zur Umweltschonung geleistet werden und der Fokus stärker auf alternative Energiegewinnung gelegt werden. Die Stromsteuer, die zu den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchssteuern zählt, wird ebenfalls durch das Ökosteuergesetz beeinflusst. Sie wurde 1999 in Deutschland eingeführt und bezieht sich auf den Verbrauch von elektrischem Strom . Besonders hier kommt es dem Stromverbraucher zugute, wenn er auf erneuerbare Energiequellen setzt, da deren Nutzung steuerfrei ist.
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