Der Nieder- bzw. Schwachlasttarif (NT) gilt als Berechnungsgrundlage der Stromkosten in der günstigeren Nebenzeit. Dies ist aber nur der Fall, sofern der Stromverbraucher über ein Zweizähler-System verfügt, das zwischen Tagtarif und Nieder- bzw. Schwachlasttarif (NT) unterscheidet.
Der Zweitarifzähler separiert im Gegensatz zum Eintarif zwei Stromtarife voneinander. Der teurere Tagstrom wird in der Regel zwischen sechs und 22 Uhr berechnet, wohingegen der günstigere Nachtstrom meist zwischen 22 und sechs Uhr gemessen wird. Mittels Tarifschaltung wird die Messung des Stromverbrauchs im Zweitarif-System reguliert. Die Zeiträume für die unterschiedlichen Tarife wird jedoch in Abhängigkeit vom Anbieter festgelegt.
Heutzutage gilt jedoch der Eintarif als standardisiert. Zweitarif-Systeme werden nur noch vereinzelt angeboten, da der preisliche Unterschied zwischen Tag- und Nachtstrom mittlerweile geringfügig ist. In den 1970ern, als Stromanbieter das Zweitarif-System in ihre Produktpalette aufgenommen haben, hat sich die Einteilung in Tagtarif und Nieder- bzw. Schwachlasttarif aufgrund der Preisunterschiede in Abhängigkeit von der Tageszeit durchaus rentiert. Heutzutage veraltete Heizsysteme wie die Nachtspeicherheizung wurden durch das Zweitarif-System begünstigt.
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