Der Ausstieg aus der Atomenergie ist bereits seit den 1970er Jahren ein kontrovers diskutiertes Thema. Vor allem durch das Reaktorunglück von Tschernobyl im Jahr 1986 und weitere Störfälle wie im Atomkraftwerk von Fukushima 2011 wurden immer mehr Stimmen laut, die den möglichst sofortigen Atomausstieg fordern. Ziel des Atomausstiegs ist es, den Verbrauch von Atomenergie beziehungsweise die Produktion von Atomstrom abzuschaffen. Italien ist es bereits gelungen, den vollständigen Ausstieg aus der Atomenergie durchzusetzen, in Deutschland und anderen Ländern wurden Maßnahmen getroffen, um einen baldigen Atomausstieg in die Wege zu leiten.
Die möglichen Gefahren, die von Atomkraftwerken ausgehen, sind vielfältig und werden durch verschiedene Faktoren begünstigt. Bei der totalen Kernschmelze, die in Tschernobyl stattfand, waren vor allem bauliche Mängel die Ursache für die katastrophalen Ausmaße, die der Störfall angenommen hat. In Fukushima waren durch Erdbeben ausgelöste Tsunamis Auslöser der Unfallserie, die zu partiellen Kernschmelzen in mehreren Reaktorbereichen geführt haben. Die Folgen von Atomunfällen sind Kontaminierungen im Umfeld, die betroffenen Menschen werden unterschiedlich hohen Strahlenbelastungen ausgesetzt, woraus verschiedene Krankheiten und Langzeitschäden resultieren. Durch den nur langsamen Abbau der Strahlung sind betroffene Landstriche häufig auf lange Sicht unbewohnbar. Die genauen Folgen und Schäden sind häufig durch die schlechte Informationspolitik der betroffenen Länder kaum messbar. Doch auch wenn ein Atomreaktor unfallfrei arbeitet, stellt die Endlagerung der ausgebrannten Brennstäbe ein Problem dar. Eine endgültige, wirklich umweltverträgliche Lösung ist hierfür noch nicht gefunden. Auch die Gewinnung der benötigten Rohstoffe, um einen Kernreaktor zu betreiben ist umstritten und mit Folgen für Menschen und Umwelt verbunden. Der schrittweise Ausstieg aus der Atomenergie ist zwar mit Herausforderungen verbunden, wird aber von der Mehrheit der Bürger getragen.
Durch die zahlreichen Unfallrisiken, die nicht absehbaren Langzeitfolgen und auch die Angst vor Terroranschlägen, bei denen Atomreaktoren zum Angriffsziel werden könnten, haben sich in den letzten Jahren die Forderungen nach einem Atomausstieg vermehrt. Eine 2010 beschlossene Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke wurde 2011 wieder zurückgenommen und in dessen Folge eine stufenweise Abschaltung aller deutschen Atomkraftwerke bis Ende 2022 beschlossen. In anderen europäischen Ländern bestehen ähnliche Pläne mit unterschiedlich langen Restlaufzeiten. Kritiker am Ausstieg aus der Atomenergie befürchten, dass es zu Versorgungsengpässen kommt, wenn die Grundversorgung nicht mehr durch Atomenergie gesichert ist. Andere fürchten, dass ein deutscher Atomausstieg dazu führt, dass stattdessen Atomstrom aus dem Ausland importiert wird. Dass die Sorge um Versorgungslücken nicht berechtigt ist, zeigte sich im Januar und Februar 2012, als in Folge der Kältewelle mehr Strom durch regenerative Energien als durch die bis dato acht vom Netz genommenen Atomkraftwerke produziert wurde – ein Versorgungsengpass blieb aus. Die großen Energieversorger, die für den Betrieb der Atomkraftwerke in Deutschland zuständig sind, klagen unterdessen gegen den Ausstieg aus der Atomenergie und haben bereits jetzt hohe Verluste durch die Abschaltung ihrer Reaktoren.
Laut des Bundesamtes für Strahlenschutz bedeutet Atomausstieg den mittel bzw. langfristigen Abbau von bestehenden Atomkraftwerken (AKW) vor dem technisch bedingten Laufzeitende des jeweiligen Kraftwerks. Dieser Begriff bezeichnet ebenfalls den Verzicht auf den Neubau von Atomkraftwerken und die damit verbundenen zivilen Nutzung von Kernenergie zur Stromerzeugung. Der Ausstieg aus der Kernenergie beruht auf einer Vereinbarung zwischen der rot-grünen Bundesregierung und den führenden Energieversorgungsunternehmen (EVU) , die nach langwierigen Verhandlungen 2001 im Berliner Kanzleramt unterzeichnet wurde (auch Atomkonsens genannt). Im Jahre 2002 wurde das Ausstiegsgesetz novelliert.
Der Begriff Atomausstieg als solcher entstand ursprünglich als politisches Schlagwort der Anti-Atomkraftbewegung Mitte der 70er Jahre. Besonders nach der Katastrophe von Tschernobyl 1986, dem bisher größten Atomkraftwerksunfall der Weltgeschichte, forderten immer mehr Menschen den Atomausstieg. Bis heute wurde dieser jedoch in den meisten Ländern mit Atomkraftwerken nicht umgesetzt und in Europa haben nur wenige Länder bisher ein Ausstiegsdatum festgelegt.
Im September 2010 beschloss die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP im Rahmen eines neuen Energiekonzepts eine Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke. Die Gesetzesänderung verlängerte die Laufzeiten der deutschen Kernkraftwerke um durchschnittlich 12 Jahre: Bei Kernkraftwerken, die bis 1980 in Betrieb gegangen sind, um acht, bei den jüngeren um 14 Jahre. Die sieben älteren Kraftwerke sollten ab 2020 stillgelegt sein.
Aufgrund der dramatischen Ereignisse in dem japanischen Kernkraftwerk Fukushima hat die schwarz-gelbe Regierungskoalition im März 2011 ein dreimonatiges Moratorium für die beschlossene Laufzeitverlängerung verhängt und die sieben ältesten Meiler vom Netz genommen. Eine genaue Sicherheitsüberprüfung aller 17 Kernkraftwerke wurde daraufhin angekündigt.
Bis heute ist das Thema Atomausstieg ein politisch weitverbreiteter Streitpunkt. Die schnellstmögliche Abschaltung aller Atomkraftwerke ist weiterhin eine zentrale Forderung von vielen Umweltschutzorganisationen und „grünen“ europäischen Parteien.
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