Die Vertragslaufzeit bezeichnet die Dauer deiner vertraglichen Bindung an den Stromanbieter. Oft ist eigentlich die Mindestvertragslaufzeit gemeint, also die Zeitspanne, in der ein Wechsel zu einem anderen Stromanbieter nur in Ausnahmefällen möglich ist. Die Vertragslaufzeiten der Stromverträge verschiedener Stromversorger sind sehr unterschiedlich. Verträge mit längeren Vertragslaufzeiten werden meist zu wesentlich günstigeren Konditionen angeboten, um die Kunden langfristig zu binden. Eine gesetzlich vorgeschriebene, sehr geringe Vertragslaufzeit haben Stromkunden in der regionalen Grundversorgung . Hier kann man innerhalb eines Monats jederzeit kündigen.
Eine etwas längere Vertragslaufzeit kann durchaus von Vorteil sein. Viele Versorger bieten attraktive Rabatte und Boni. Du bekommst den Treuebonus in der Regel am Ende des ersten Belieferungsjahres ausgezahlt, wenn du deinen Vertrag um eine weitere Laufzeit verlängerst. Dadurch profitieren Kunden, die über die erste Vertragslaufzeit hinaus beim Versorger bleiben. Nachteil: Du kannst dann nicht einfach kündigen, um zu einem günstigeren Tarif zu wechseln.
In bestimmten Ausnahmefällen kann jedoch der Stromvertrag auch vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. Ein solches Sonderkündigungsrecht liegt dann vor, wenn der Stromversorger seine Preise erhöht. Weitere Gründe können ein Umzug, eine Insolvenz des Anbieters, der Tod des Kunden oder die Unmöglichkeit der weiteren Belieferung sein. In diesen Fällen kann das Vertragsverhältnis zwischen Kunden und Stromanbieter unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden.
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