In einigen Fällen musst du dich als Stromkunde nicht an die ordentliche Kündigungsfrist halten. Wenn eine außerordentliche Kündigung möglich ist, spricht man von einem Sonderkündigungsrecht. Der häufigste Grund für ein Sonderkündigungsrecht ist eine Preiserhöhung durch den Stromversorger.
Wenn der Stromanbieter seine Preise anheben will, muss er seine Kunden schriftlich oder per E-Mail sechs Wochen vor Beginn der Preiserhöhung darüber informieren.
Auf diesem Wege muss auch auf das Recht zur außerordentlichen Kündigung hingewiesen werden, die meistens innerhalb von zwei Wochen möglich ist. In der Regel gilt das Sonderkündigungsrecht auch dann, wenn die Preiserhöhung auf höhere Steuern oder staatliche Abgaben zurückzuführen ist. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dazu am 5. Juli 2016 (Az. I-20 U 11/16) ein entsprechendes Urteil gefällt. Auch bei einem Umzug besteht ein Sonderkündigungsrecht. Hier muss die Kündigung in der Regel ebenfalls zwei Wochen vor dem Umzugstermin beim Stromversorger vorliegen. Mitunter kann auch eine Klausel vorliegen, die bei gegebener Verfügbarkeit am neuen Wohnort einen Anbieterwechsel nicht erlaubt. In jedem Fall solltest Du in den AGB deines Stromvertrags prüfen, welche Kündigungsmöglichkeiten du bei einem Umzug hast.
Hier findest du die Kündigungsvorlage für deinen Stromvertrag. Mit unserem Partner Aboalarm kannst du diesen direkt online ausfüllen und gegen ein Entgelt von maximal 4,99 Euro online verschicken. Gib einfach den Namen deines Stromanbieters ein und wähle die passende Vorlage aus.
Lade dir das Formular "Strom kündigen" (PDF-Datei) herunter, wenn du deinen Stromanbieter selbst kündigen möchtest, weil die Kündigungsfrist bald abläuft.
Lade dir das Formular "Strom Sonderkündigung" (PDF-Datei) herunter, wenn du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchtest.
Formular „Strom Sonderkündigung“ herunterladen
Wenn du das Sonderkündigungsrecht für einen Stromanbieterwechsel nutzen möchtest, um durch einen günstigeren Tarif Geld zu sparen, solltest du die Kündigung nicht wie bei einem regulären Anbieterwechsel dem neuen Versorger überlassen, sondern selber kündigen. Denn die Kündigung des Stromanbieters ist meist nur innerhalb eines kurzen Zeitrahmens möglich. Du solltest sichergehen, dass die Frist eingehalten wird.
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