Eine Preisgarantie sichert dich gegen steigende Strompreise während der Vertragslaufzeit. Die Strompreise in Deutschland gehören bereits jetzt zu den höchsten in Europa und werden regelmäßig – meist zur Jahreswende – angepasst. Mit einer Preisgarantie bleiben die Stromkosten planbar und können auch zur Jahreswende nicht steigen. Auch die eingeschränkte Preisgarantie bietet Schutz vor Preiserhöhungen. Hier sind allerdings alle staatlichen Abgaben und Steuern von der Garantie ausgeschlossen.
Die Strompreise in Deutschland steigen unaufhörlich. Im Abstand von wenigen Monaten drehen die Versorger an der Preisschraube, meist werden dafür höhere Netzentgelte oder Beschaffungskosten verantwortlich gemacht. Um dieser Preisspirale zu entgehen, bieten zahlreiche Versorger die sogenannte Preisgarantie bzw. als abgeschwächte Form die eingeschränkte Preisgarantie an. Damit wird dir der aktuelle Strompreis für einen bestimmten Zeitraum – oft über die gesamte Vertragslaufzeit – garantiert. Dadurch bleiben deine Stromkosten planbar und du bist vor unangenehmen Überraschungen geschützt.
Bei Strompreisgarantien gibt es allerdings Vertragsbedingungen wie die Dauer oder Einschränkungen der Preisgarantie zu beachten. Alles was du dazu wissen musst, findest du in der folgenden Liste!
Mit einer Preisgarantie sind Verbraucher weitestgehend von Preiserhöhung geschützt. Diese gilt für alle Bestandteile des Strompreises, lediglich die MwSt. ist manchmal ausgenommen. Wenn der Staat diese erhöht, darf der Versorger also in manchen Fällen trotz Preisgarantie die Steigerung an seine Kunden weiterreichen. Bis auf diese Ausnahme bietet die Preisgarantie aber einen Rundum-Schutz, der sich in vielen Fällen lohnt. Vergleichen sollte man jedoch ganz genau, denn Tarife mit einer umfassenden Preisgarantie sind teurer als solche ohne diesen Schutz. Wählt man einen Tarif mit kurzer Laufzeit und Kündigungsfrist, ist es womöglich sinnvoller, bei einer Preiserhöhung einfach erneut zu wechseln. Wer den Aufwand scheut, ist hingegen mit einer langfristigen Preisgarantie gut beraten. Diese Erwägungen sollten in jedem Fall in die Entscheidung für einen bestimmten Tarif einfließen.
Normalerweise bezieht sich die Preisgarantie auf den gesamten Preis inklusive Steuern und Abgaben. Preisgarantien können aber auch nur für bestimmte Teile des Strompreises vereinbart werden. In manchen Fällen wird beispielsweise die Mehrwertsteuer von der Preisgarantie ausgeschlossen. Genaueres findest du in den Tarifdetails zum jeweiligen Stromtarif.
Eine eingeschränkte Preisgarantie, die manchmal auch Preisfixierung genannt wird, bietet ebenfalls Schutz vor Preiserhöhungen. Allerdings ist der Schutz lediglich auf die Energiekosten und Netzentgelte ausgedehnt, alle staatlichen Steuern und Abgaben kann der Versorger also an seine Kunden weitergeben und somit in einem gewissen Umfang die Preise erhöhen. Zu den staatlichen Steuern und Abgaben gehört neben der MwSt. beispielsweise auch die EEG-Umlage für die Förderung der Ökoenergien, die im Zuge der Energiewende bereits mehrfach erhöht wurde. Wer also auf der sicheren Seite sein will, wählt lieber eine Preisgarantie. Dennoch bietet die eingeschränkte Preisgarantie ebenfalls einen Grundschutz und lohnt sich bei nicht allzu hohen Kosten.
Egal ob vollständige oder eingeschränkte Preisgarantie: Die Preisgarantie gilt nur für den vertraglich festgelegten Zeitraum! Nach Ablauf dieser Zeit kann der Stromanbieter die Preise für die Stromlieferung anheben. Meist erstreckt sich die Preisgarantie über ein halbes, ein oder zwei Jahre. Zu empfehlen ist eine Zeitdauer, die mindestens der Erstvertragslaufzeit entspricht. Ansonsten könnte der Stromversorger die Preise nach Ablauf der Garantie erhöhen.
Eine Preisgarantie schützt dich vor eventuellen Preiserhöhungen und ermöglicht dir eine bessere Planbarkeit. Auch die eingeschränkte Preisgarantie bietet dir einen gewissen Schutz. Andererseits sind Tarife mit Preisgarantie meist teurer als vergleichbare Tarife ohne Preisgarantie, da du die zusätzliche Sicherheit bezahlen musst. Die Preisgarantie wirkt allerdings in zwei Richtungen. Wenn die Strompreise sinken, kannst du davon nicht profitieren, sondern zahlst weiterhin den vertraglich festgelegten und garantierten Preis.
Besonders wichtig bei der Preisgarantie ist der langfristige Schutz vor Preiserhöhungen. Je länger die Preisgarantie bzw. eingeschränkte Preisgarantie, desto besser. Preisgarantien mit einer Dauer von 6, 12,18 oder 24 Monaten sind durchaus üblich und sollten genutzt werden. Eine Preisgarantie von drei Monaten bringt hingegen kaum eine Sicherheit. Zumindest sollte die Preisgarantie aber die gesamte Erstvertragslaufzeit umfassen. Ansonsten kann es schlimmstenfalls passieren, dass man keine Preisgarantie mehr, aber eine Vertragsbindung hat und somit gar nicht mehr auf Preiserhöhungen reagieren und zu einem günstigeren Anbieter wechseln kann. Gleiches gilt natürlich für die eingeschränkte Preisgarantie.
Wenn der Stromanbieter seine Preise anheben will, muss er seine Kunden schriftlich oder per E-Mail sechs Wochen vor Beginn der Preiserhöhung darüber informieren. Wenn die Strompreise also steigen, kannst du meist ein Sonderkündigungsrecht geltend machen und den Tarif wechseln. In der Regel gilt das Sonderkündigungsrecht auch für die eingeschränkte Preisgarantie – also sogar dann, wenn die Preiserhöhung auf Steuererhöhungen oder staatliche Abgaben zurückzuführen ist.
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