Der Bundestag hat mit der Reform des Ökosteuergesetzes 2003 die höhere Besteuerung von Flüssiggas, Erdgas, Heizöl und Nachtspeicherstrom festgelegt. Davon sind Autofahrer und Energieverbraucher gleichermaßen betroffen. Durch die Erhöhung der ermäßigten Steuersätze für die Wirtschaft werden die Steuereinnahmen des Bundes ebenfalls gesteigert.
Das Ziel der höheren Besteuerung liegt zum einen darin, den Energieverbrauch über den Kostenfaktor einzudämmen. Zum anderen wird das reformierte Ökosteuergesetz auch als Maßnahme gesehen, den Bundeshaushalt zu sanieren. Betroffene werfen dem Bundestag vor, dass es primär um höhere Einnahmen und weniger um den Klimaschutz gehe. Allerdings ist der Energieverbrauch nach wie vor steigend. Durch eine Erhöhung der Besteuerung könnte ein größeres Kostenbewusstsein bei den Bürgern herbeigeführt werden.
Durch die Reduktion der Ermäßigungen für die gewerbliche Wirtschaft sollen Ausnahmeregelungen abgebaut werden. Außerdem soll die Nutzung von erneuerbaren Energien steuerlich begünstigt und gefördert werden. Der Fokus auf alternative Energiegewinnung soll zum Umweltschutz beitragen. Die Stromsteuer, die zu den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchssteuern zählt, wird ebenfalls durch das Ökosteuergesetz beeinflusst. Sie wurde 1999 in Deutschland eingeführt und bezieht sich auf den Verbrauch von elektrischem Strom . Besonders hier kommt es Stromverbrauchern zugute, wenn sie auf erneuerbare Energiequellen setzen – denn deren Nutzung ist steuerfrei.
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