Die Kündigungsfrist für Stromverträge ist unterschiedlich. Meist liegt sie zwischen vier Wochen und drei Monaten. Wer seinen Strom vom Grundversorger bezieht, muss sich gewöhnlich nur an eine vierwöchige Kündigungsfrist halten.
Viele Stromtarife haben auch eine Mindestvertragslaufzeit. Wenn die Mindestvertragslaufzeit zum Beispiel ein Jahr und die Kündigungsfrist drei Monate beträgt, musst du spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres kündigen, damit ein Stromanbieterwechsel möglich ist. Erfolgt die Kündigung nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag meist automatisch um die Mindestvertragslaufzeit. Verbraucherschützer raten deshalb beim Abschluss von Stromverträgen zu einem Tarif mit kurzer Kündigungsfrist. Dadurch bleibst du handlungsfähig und kannst bei Bedarf den Stromanbieter wechseln.
Wenn beispielsweise aufgrund einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht besteht, muss der Stromversorger die Preiserhöhung rechtzeitig schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Dann kannst du außerordentlich kündigen – meist mit einer Frist von zwei Wochen nach Ankündigung der Strompreiserhöhung. Das gleiche gilt bei einem Umzug. Auch hier gibt es in der Regel eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Wenn die Kündigung kurzfristig erfolgen muss, solltest du dies immer selbst in die Hand nehmen, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Nur so kannst du sicher sein, dass deine Kündigung rechtzeitig entgegengenommen wird. Weitere Tipps zum Wechsel des Stromanbieters findest du hier .
Hier findest du die Kündigungsvorlage für deinen Stromvertrag. Mit unserem Partner Aboalarm kannst du diesen direkt online ausfüllen und gegen ein Entgelt von maximal 4,99 Euro online verschicken. Gib einfach den Namen deines Stromanbieters ein und wähle die passende Vorlage aus.
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