Ein Umzug ist immer eine aufwendige Angelegenheit. Die Renovierung, das Einpacken, der Umzug selbst, das Chaos in der neuen Wohnung und die vielen Ummeldungen verbrauchen viel Zeit und alle Nerven. Und dann muss auch noch der Strom geregelt werden. Gut zu wissen: Beim Umzug in ein neues Heim besteht immer ein Sonderkündigungsrecht. Deshalb bietet jeder Umzug die Chance, durch einen Stromanbieterwechsel an günstigeren Strom zu kommen.
Bei einem Umzug kann der alte Stromvertrag meistens in die neue Wohnung mitgenommen werden, sofern der Tarif am neuen Wohnort verfügbar ist. Aber genauso gut kannst du den alten Vertrag durch das Sonderkündigungsrecht auch kündigen. In jedem Fall solltest du prüfen, ob du einen neuen, günstigeren Stromvertrag für das neue Zuhause findest.
Wenn der alte Vertrag nicht mitgenommen oder kein neuer Vertrag abgeschlossen wurde, greift automatisch der regionale Grundversorgungstarif. Viele glauben irrtümlich, dass der Grundversorger sich nach einem Neueinzug von selber meldet. Stattdessen ist der neue Mieter gemäß § 2 II Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) selbst dazu verpflichtet, sich beim Stromversorger anzumelden.
Dies sollte möglichst schnell geschehen, da sonst hohe Nachzahlungen und unter Umständen sogar Vertragsstrafen drohen. Besonders wichtig ist es, bei der Wohnungsübernahme den Zählerstand des Stromzählers zu notieren – am besten unter Zeugen. Dasselbe gilt auch beim Auszug aus der alten Wohnung: Auch hier muss der Zählerstand notiert werden, damit im Nachhinein keine Unklarheiten auftreten oder unrechtmäßige Zahlungsaufforderungen kommen.
Du brauchst in keinem Fall Angst zu haben, bei einem Anbieterwechsel ohne Strom im Dunkeln zu sitzen. Falls du vergessen hast, einen neuen Stromvertrag abzuschließen oder falls der Strom vom neuen Anbieter aus welchen Gründen auch immer nicht geliefert wird, erhältst du als Mieter automatisch Strom vom regionalen Grundversorger. Diese lückenlose Stromversorgung im Falle eines Umzugs ist gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gesetzlich garantiert. Im Gegensatz zu anderen Stromverträgen ist der Grundversorgungstarif immer monatlich kündbar. Du kannst also auch später, wenn du mehr Zeit hast, zu einem anderen Stromanbieter wechseln und nach dem Umzug den Strom erstmal vom Grundversorger beziehen.
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