Reiseversicherung
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Unfälle auf Reisen werden nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt, sodass ein erweiterter Schutz erforderlich ist. Dieser kann in Form einer Reiseunfallversicherung gewählt werden, die möglichst in Kombination mit der Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden sollte.
Die Reiseunfallversicherung bezieht sich generell auf touristische Reisen – weltweit und zumeist ohne Einschränkungen. Berufliche Reisen unterliegen hierbei allerdings nicht automatisch dem Service der Reiseunfallversicherung, sodass hier additive Leistungen erforderlich sind. Die Reiseunfallversicherung deckt nicht nur Kosten, die vor Ort anfallen, sondern auch solche, die aus den Folgen des Unfalls resultieren können. Hierzu gehört beispielsweise eine entsprechende Zahlung bei Invalidität.
Neben Invalidität sind ebenfalls Bergung und Tod versichert, wobei insbesondere im Invaliditätsfall die Leistungen zu beachten sind. Diese unterscheiden sich von Versicherung zu Versicherung und sind manchmal vergleichsweise niedrig – gerade dann, wenn durch einen Unfall beispielsweise ein Fortführen der beruflichen Tätigkeit nicht möglich ist. Die Kosten für eine Reiseunfallversicherung halten sich dabei generell stark in Grenzen. Auch beruflich bedingte Auslandsaufenthalte können mitversichert werden, wobei die Kosten jedoch steigen. Ein weiteres Augenmerk sollte auf die Laufzeit der Versicherung geworfen werden, die im Regelfall für mehrere Wochen – zumeist nicht länger als zwei Monate – gültig ist. Einige Anbieter ermöglichen den pauschalen Abschluss einer Reiseunfallversicherung, die sich beispielsweise auf ein komplettes Jahr erstreckt und dementsprechend alle darin enthaltenen Auslandsaufenthalte abdeckt.
Aufgrund der Vielzahl an Versicherungen fällt der Vergleich nicht immer leicht. Beim Onlinevergleich sollten Sie insbesondere auf das Leistungsspektrum achten, wobei die mögliche Teil- oder Vollinvalidität hoch abgesichert werden sollte. Dabei ist zu bedenken, dass die standardisierte Unfallversicherung den Geltungsbereich verliert, sodass – je nach Grad der Versicherung – bei einem Unfall mit Folgeschäden unter Umständen lediglich Ansprüche aus der Reiseunfallversicherung bestehen. Generell kann eine Versicherung kurz vor Reiseantritt abgeschlossen werden, sodass diese nicht direkt mit der Reise gebucht werden muss.
Bei der Wahl der Haftpflichtversicherung sollten Sie Kosten und Leistungsumfang beachten.
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