Rechtsschutz - Jetzt vor hohen Kosten schützen
Eine Rechtschutzversicherung hilft Ihnen im Streitfall!
Bei einer Rechtsschutzversicherung werden grundsätzlich alle anfallenden Kosten bis zu einer vertraglich festgelegten Summe übernommen. Hierzu zählen die Kosten für Ihren eigenen Anwalt gemäß der gesetzlichen Gebührenordnung sowie die Kosten des gegnerischen Anwalts, falls der Prozess verloren wird.
Sollte ein Sachverständiger oder ein Gutachter notwendig sein, so werden auch hier die anfallenden Kosten übernommen. Auch die Kosten für Zeugen werden bezahlt. Zudem stellen die meisten Versicherungen, falls notwendig, darlehensweise eine Strafkaution zur Verfügung. Damit Sie den umfassenden Versicherungsschutz bei gleichzeitig niedrigen Kosten finden, sollten Sie einen Rechtsschutzversicherung-Preisvergleich machen.
Generell gilt: Umfassende Leistungen bei gleichzeitig geringen Kosten erhält man am schnellsten durch einen Preisvergleich. Eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen, heißt aber auch zu wissen, welche Kosten nicht übernommen werden. Dies trifft beispielsweise auf Geldstrafen und Geldbußen zu. Auch wenn Sie eine Tat vorsätzlich begehen, gewährt die Gesellschaft keinen Versicherungsschutz. Weiterhin sollten Sie beachten, dass Streitigkeiten im Familienrecht in der Regel nicht abgedeckt sind. Eine Mitversicherung ist hier nur für eine Beratung durch einen Anwalt z.B. im Falle einer Scheidung, in Unterhaltsfragen oder bei Erbstreitigkeiten möglich. Darüber hinausgehende gerichtliche Kosten sind hier nicht versicherbar. Ebenfalls grundsätzlich ausgeschlossen sind alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Planung, dem Bau oder dem Erwerb von Immobilien.
Bei einem Rechtsschutzversicherung-Preisvergleich können Sie sich auch die Zusatzleistungen der Versicherungen übersichtlich anzeigen lassen. Dazu zählt zum Beispiel, den Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten einzuschließen. Ist dies der Fall, so bekommen Sie auch Unterstützung, wenn Sie oder eine mitversicherte Person Opfer einer Gewalttat geworden ist.
Immer mehr Versicherungsgesellschaften bieten inzwischen auch eine Kostenübernahme der sog. Mediation (außergerichtliche Konfliktbeilegung) an. Besonders günstige „Mediationstarife“ erfreuen sich seit kurzem einer steigenden Beliebtheit. Man sollte bei diesen Tarifen jedoch bedenken, dass die Versicherer die auftretenden Rechtskosten nur dann bezahlen, wenn zuvor eine Mediation versucht wurde.
Bei der Wahl der Haftpflichtversicherung sollten Sie Kosten und Leistungsumfang beachten.
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