Die Parkschadenversicherung ist ein spezielles Leistungsangebot von Autoversicherern, das zusätzlich zur normalen Kfz-Versicherung abgeschlossen werden kann. Kleinere Dellen, Beulen oder Schrammen, die beim Parken entstanden sind, werden dann gegen eine pauschale Selbstbeteiligung von Partnerfirmen ausgebessert. Ebenso eingeschlossen sind dabei Schäden, die mutwillig durch unbekannte Dritte verursacht wurden. Hierzu zählen Bemalungen am Fahrzeug oder Kratzer im Lack.
Die Angebote und Bedingungen der Schadensregulierung variieren und unterliegen oft auch bestimmten Einschränkungen, wie beispielsweise einer zeitliche Begrenzung der Regulierung oder aber ein Nichthaften bei einem Schadensfall, der beim Halten an einer Ampel zustande kam.
Neben unterschiedlichen Beitragszahlungen gibt es außerdem auch Kosten-Höchstgrenzen bei der Schadensbehebung. In jedem Fall ist daher der Abschluss einer Parkschadenversicherung genau zu überdenken – auch im Hinblick auf die eigene Kaskoversicherung und deren Leistungen.
Fahrzeughalter, die über den Abschluss einer extra Parkschadenversicherung nachdenken, sollten sich zunächst erkundigen, welche Schäden ihre eigene Kaskoversicherung abdeckt und zu welchen Konditionen. Die Selbstbeteiligung liegt in der Regel bei ca. 150,00 Euro. Oftmals kommt es im Schadenfall allerdings zu einer Herabstufung der sogenannten Schadensfreiheitsklasse oder -prämie. Das bedeutet, dass die Kaskoversicherung ihren Beitragssatz nach den unfallfreien Tagen eines Jahres staffelt. Eine Rückstufung durch einen entstandenen Schaden würde auch eine Erhöhung des Beitrages zur Folge haben.
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