Bei gutem Wetter sieht man sie verstärkt im Straßenverkehr – Oldtimer. Dann führen Fahrzeughalter ihre Liebhaber-Autos wieder öfter aus. Die Besonderheiten eines Oldtimers erfordern aber auch einen speziellen Versicherungsschutz für Fahrzeuge dieser Art. Umfassend abgesichert ist Ihr Oldtimer mit einer Oldtimer-Versicherung. Um eine solche Kfz-Versicherung für Oldtimer abschließen zu können, muss das betreffende Fahrzeug für die Versicherungen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen, die wir dir in unserem Ratgeber vorstellen wollen.
Wichtig für Sie zu wissen: Mit dem Kfz-Versicherungsvergleich auf Toptarif.de können Sie keine Oldtimer-Versicherung (H-Kennzeichen) abschließen.
Als Oldtimer gilt ein Auto dann, wenn das Fahrzeug die Altersgrenze von 30 Jahren erreicht hat. Spezielle Oldtimer-Versicherungen unterscheiden sich jedoch in einigen Punkten von einer herkömmlichen Kfz-Versicherung, zum Beispiel was die Kfz-Haftpflicht angeht. Wie der Name schon sagt, ist diese Police Pflicht für alle motorisierten Fahrzeuge, die im Straßenverkehr bewegt werden sollen – also auch für Oldtimer. Die Kfz-Haftpflicht-Versicherungsbeiträge für Oldtimer sind in der Regel aber deutlich günstiger als für nicht-historische Pkw, da die Versicherer für historische Fahrzeuge ein geringeres Schaden-Risiko annehmen. Schließlich werden Oldtimer von ihren Besitzern üblicherweise intensiv gepflegt und gewartet und weitaus seltener gefahren als beispielsweise der Erstwagen, der für Arbeitswege und Einkäufe genutzt wird.
So berechnet sich der Kfz-Versicherungsbeitrag für Oldtimer:
Die Prämienhöhe bei der Kfz-Haftpflicht für Oldtimer berechnet sich zumeist in Abhängigkeit vom Fahrzeug-Alter: Je älter also dein Oldtimer ist, desto günstiger wird die Oldtimerversicherung. Bei der Kfz-Haftpflicht für die Klassiker spielt vielfach auch die Motorleistung des betreffenden Fahrzeugs in die Prämienberechnung der Versicherungen mit hinein. Einige Versicherer bieten ihren Kunden außerdem weitere Vergünstigungen bei der Oldtimer-Versicherung an, wenn auch das erforderliche Alltagsfahrzeug beim gleichen Versicherer versichert ist.
Bei der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung spielen bei herkömmlichen Autos die Typklasse und die Regionalklasse eines Fahrzeugs eine Rolle bei der Beitragsberechnung der Versicherung. Diese Faktoren sind als Berechnungsgrundlage für die Oldtimerversicherung unerheblich. Genauso wenig wird für Oldtimer-Fahrzeuge eine Einstufung in Schadenfreiheitsklassen vorgenommen. Diesbezüglich wird gleich zu Beginn der Versicherungslaufzeit der niedrigste Tarif angesetzt. Kommt es mit einem Oldtimer doch zu einem Schaden, müssen Versicherte keine Rückstufung und damit verbundene Beitragssteigerungen für ihre Fahrzeuge fürchten.
Sobald ein Auto die Altersgrenze von 20 Jahren erreicht hat, kann es unter den Versicherungsschutz einer günstigen Oldtimer-Versicherung fallen. Neben dem Fahrzeug-Alter ist aber auch ein gut erhaltener Originalzustand des Pkw Voraussetzung für den Abschluss einer Oldtimerversicherung. Der Originalzustand muss bei den Versicherungen nachgewiesen werden, oftmals durch ein entsprechendes Gutachten. Ein Oldtimer-Kurzgutachten wird für die Versicherungseinstufung herangezogen, ein Wertgutachten ermittelt den aktuellen Marktwert eines Oldtimers. Wertgutachten klassifizieren den Zustand eines Oldtimers häufig mithilfe des bewährten Classic-Data-Systems, das in fünf Stufen unterteilt ist (1 = makelloser Zustand; 5 = restaurationsbedürftiger Zustand). In der folgenden Übersicht kannst du die Einstufungen derKlassiker in das Classic-Data-System ablesen:
Bezogen auf den Fahrer bzw. den Fahrerkreis gilt bei vielen Oldtimer-Versicherungen die Voraussetzung, dass Oldtimer-Fahrzeuglenker ein bestimmtes Mindestalter erreicht haben müssen. Bei vielen Versicherungsgesellschaften, die Oldtimerversicherungen im Portfolio haben, müssen alle nutzungsberechtigten Fahrer eines Oldtimer-Wagens 25 Jahre oder älter sein. Einige Versicherer bieten die Oldtimer-Versicherung aber auch schon für etwas jüngere Fahrer an. Darüber hinaus beschränken die Versicherungen die Nutzung eines Oldtimers zumeist auf die private Nutzung und es muss neben dem Oldtimer zusätzlich ein Alltagsfahrzeug (Pkw) vorhanden sein.
Außerdem darf die Kilometerleistung des historischen Autos einen bestimmten Grenzwert pro Jahr nicht überschreiten, damit eine Oldtimerversicherung abgeschlossen werden kann. An den Abstellort eines Oldtimers geknüpfte Bedingungen, wie beispielsweise das Abstellen auf einem geschützten Autostellplatz, sind ebenfalls Bestandteil vieler Verträge für Oldtimerversicherungen. Wie genau diese Parameter mit konkreten Werten oder Vorgaben ausgestaltet sind, kann von Anbieter zu Anbieter variieren. Bezüglich der maximal zulässigen jährlichen Kilometerleistung sind bei einigen Oldtimer-Versicherungen 6.000 km, bei anderen hingegen 10.000 km erlaubt.
Ebenso wie bei der konventionellen Kfz-Versicherung für Alltagswagen kann man auch einen Oldtimer freiwillig mit den Leistungen einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung gegen eventuelle Schäden am eigenen Fahrzeug absichern. Die Prämien für Voll- und Teilkasko berechnen sich anhand des Marktwerts und des Zustands des zu versichernden Oldtimers. Der individuelle Marktwert wird in der Regel durch ein Wertgutachten ermittelt und dokumentiert, das häufig auf dem mehrstufigen Classic-Data-System beruht, das den Versicherungen zuverlässig Auskunft über den Wert gibt. Umfangreiche Reparaturarbeiten beispielsweise können den Wert des Oldtimers beeinflussen. Eine regelmäßige Neubewertung des Marktwerts mit anschließender Meldung beim Versicherer ist insbesondere aus dem Grund empfehlenswert, dass dadurch immer ein ausreichender Versicherungsschutz gewährleistet ist, auch wenn es zu einem Schaden kommt. Die Kosten für ein entsprechendes Gutachten belaufen auf 100 bis 150 Euro.
Pkw, die ein Fahrzeugalter von 30 Jahren erreicht haben, erlangen ab diesem Zeitpunkt durch die H-Zulassung mit entsprechendem H-Kennzeichen (Historien-Kennzeichen) offiziell Oldtimer-Status. Da ein Auto aber schon mit einem Alter von 20 Jahren als Oldtimer versichert werden kann, ist das H-Kennzeichen bzw. die offizielle Zulassung als Oldtimer keine Voraussetzung für den Abschluss einer Oldtimer-Versicherung. Der große Vorteil des H-Kennzeichens liegt für Fahrzeughalter darin, dass sie weniger Kfz-Steuer zahlen müssen und die Einschränkungen in Umweltzonen für sie nicht greifen. Alternativ können Oldtimer-Besitzer auch ein Saison-Kennzeichen für ihr Fahrzeug beantragen. Damit müssen Kfz-Steuer und Beiträge für die Kfz-Versicherung nur für den beantragten Zulassungszeitraum von minimal zwei und maximal elf Monaten gezahlt werden.
Oldtimer genießen auf deutschen Straßen einige Sonderrechte. Zwar müssen sie, wie alle anderen Fahrzeuge, viele Verkehrsbestimmungen einhalten und beispielsweise eine funktionierende Licht- und Blinkanlage, einwandfreie Bremsen und verkehrstaugliche Reifen vorweisen. Auf einige Vorgaben verzichtet der Gesetzgeber allerdings. So müssen bei Fahrzeugen, die ab Werk oder bis zum Baujahr 1970 keine Sicherheitsgurte verbaut haben, diese auch nicht nachgerüstet werden. Auch ein Katalysator muss bei Oldtimern nicht nachträglich eingebaut werden und Umweltzonen können auch ohne Umweltplakette befahren werden.
Die derzeit rund 350.000 in Deutschland zugelassenen Oldtimer (Stand: Mai 2015) teilen sich die Straßen mit einer immer größer werdenden Zahl sogenannter Youngtimer. Youngtimer sind Pkw, die mit einem Fahrzeugalter von mindestens 15 bis 20 Jahren zwar schon älter sind, aber noch nicht den Status eines Oldtimers mit H-Kennzeichen erreicht haben, der erst ab 30 Jahren möglich wird. Dennoch gelten diese Autos schon als Kult-Fahrzeuge und werden von ihren Besitzern entsprechend behandelt und gefahren. Es gibt zwar spezielle Youngtimer-Versicherungen, manche Kfz-Versicherer erlauben allerdings auch, dass Youngtimer bei ihnen als Oldtimer versichert werden und einen dementsprechend günstigen Versicherungsschutz erhalten. Damit ein Fahrzeug als Oldtimer versichert werden kann, muss es das dafür erforderliche Mindestfahrzeugalter von 20 Jahren erreicht haben. Abhängig vom jeweiligen Anbieter ist die Versicherung eines Youngtimers als Oldtimer aber auch schon früher möglich. Dies setzt aber natürlich die Erfüllung bestimmter Bedingungen voraus.
Für Autos unter 20 Jahre gibt es eine kostensparende Youngtimer-Versicherung.
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