Die Zinsbindung bezeichnet einen Zeitraum, in dem der im Kreditvertrag vereinbarte Zinssatz nicht schwanken oder von Unregelmäßigkeiten auf dem Kapitalmarkt beeinflusst werden kann. Das bedeutet, der Zinssatz kann weder durch steigende Zinsen benachteiligt werden noch von sinkenden Zinsen profitieren.
Nach Ablauf dieser Zinsbindungsfrist müssen Kreditnehmer und Kreditgeber – falls das Darlehen noch nicht abbezahlt ist – einen neuen Zinssatz vereinbaren. Dieser wird auf der Grundlage eines Referenzzinssatzes definiert, beispielsweise den EURIBOR oder den LIBOR. Durch die Festlegung eines bestimmten Zinssatzes, der während der Zinsbindungsdauer unverändert bleibt, erhält der Kreditnehmer eine sichere Kalkulationsbasis, da das Zinsänderungsrisiko ausbleibt. Kreditgeschäfte mit Zinsbindung erfolgen sowohl mit Privatkunden als auch mit Unternehmen.
Sowohl bei Verbraucherkrediten als auch bei Firmenkrediten gibt es unterschiedliche Zinsbindungsfristen. Bei Firmenkrediten beträgt die Zinsbindungsdauer im Regelfall mindestens einen Monat, häufig auch drei, sechs oder zwölf Monate. Verbraucherkredite zur Immobilienfinanzierung haben meist eine Zinsbindungsdauer von fünf, zehn oder 15 Jahren. Je länger die Zinsbindung ist, desto höher ist der vereinbarte Zinssatz. Das Zinsänderungsrisiko wird mithilfe einer Zinsbindungsbilanz festgestellt.
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