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Verpfändungserklärung

Kreditinstitute sowie Vermieter und Vermieterinnen nutzen eine Verpfändung zur Absicherung ihrer Forderungen. Wer einen Kredit aufnimmt, kann Bankkonten, Lohn oder Gehalt, Versicherungen, Wertpapiere, Grundstücke und Wertgegenstände als Sicherheit verpfänden. Mietende verpfänden in der Regel ein Sparbuch als Mietkaution.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine Verpfändung?
  2. Welche Arten von Verpfändungen gibt es?
  3. Wer bekommt das Pfand?
  4. Wie viel ist das Pfand wert?
  5. Was passiert mit dem Pfand bei Nichtzahlung?
  6. Angaben in der Verpfändungs­erklärung
  7. Erlöschen des Pfandrechts löst Verpfändungs­erklärung auf
  8. Verwandte Themen

Das Wichtigste in Kürze

  • Kreditinstitute nutzen Verpfändungen zur Absicherung ihrer Forderungen.
  • Vermietende nutzen die Verpfändung eines Sparguthabens als Mietkaution.
  • Wenn die schuldende Person nicht zahlt, dürfen Gläubiger oder Gläubigerin das Pfand verwerten.

Was ist eine Verpfändung?

Durch eine Verpfändung stellt eine schuldende Person dem Gläubiger oder der Gläubigerin eine Sicherheit für die Ansprüche aus einem Vertrag bereit. Dabei kann es sich sowohl um einen Kreditvertrag als auch um einen Mietvertrag für eine Immobilie handeln. Als Sicherheiten eignen sich unter anderem:

  • Bewegliche Sachen wie Fahrzeuge, Wertpapiere oder Kunstgegenstände
  • Unbewegliche Sachen wie Grundstücke oder Immobilien
  • Rechte wie Lizenzen, Patente oder Urheberrechte
  • Forderungen wie Lohnforderungen der Belegschaft oder offene Rechnungen mit Zahlungsziel

Welche Arten von Verpfändungen gibt es?

In der Praxis kommen unterschiedliche Verpfändungserklärungen vor:

  • Vertraglich vereinbarte Pfändungen bei einem Zahlungsausfall
  • Gesetzliches Pfandrecht bei Speditionen, Kommissionären, Frachtführern, Immobilienvermietungen und Gastwirten
  • Pfändungspfandrecht bei einer Zwangsvollstreckung

Privatpersonen kennen aus der Praxis vor allem die Verpfändung des Arbeitslohns (oder auch von Versicherungen, Wertpapieren oder Konten) als Sicherheit für einen Kredit. Auch die Verpfändung eines Sparguthabens als Mietkaution und die Verpfändung von Wertgegenständen bei einem Pfandleiher sind praktische Beispiele für Verpfändungen, die regelmäßig von Verbrauchern und Verbraucherinnen genutzt werden.

Verpfändung als Sicherheit für Kredite

Banken und andere Kreditgebende verlangen Sicherheiten, wenn sie Geld verleihen. Mit der Kreditsicherheit schützen sie sich vor einem Zahlungsausfall. Je nach Höhe der Darlehenssumme fällt die gewünschte Absicherung unterschiedlich aus:

  • Bei einem Verbraucherdarlehen mit einem Kreditbetrag unter 50.000,00 Euro reicht häufig die Verpfändung des Einkommens aus.
  • Je größer die Kreditsumme, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Bank die zusätzliche Verpfändung von Lebensversicherungen, Wertpapieren oder Bankkonten mit entsprechendem Guthaben verlangt.
  • Bei einer Baufinanzierung handelt es sich in der Regel um Grundpfandrechte, die sich Bausparkassen als Grundschuld oder Hypothek im Grundbuch eintragen lassen.

Viele Antragstellende unterschreiben einen Kreditvertrag, ohne dass ihnen bewusst ist, dass der Vertrag eine Vereinbarung über eine Lohnabtretung enthält. Doch Sie können unbesorgt sein: Ihr Chef erfährt nicht automatisch, dass Sie einen Kredit aufgenommen haben. Die Gehaltspfändung wird erst dann wirksam, wenn die Schuldner mehrere Raten nicht gezahlt haben und auf die Mahnungen der Bank nicht reagieren. Die Verpfändungsanzeige wird wirksam, wenn die Bank das Unternehmen über die Verpfändung informiert und der Chef die Lohnpfändung anerkennt. Anschließend überweist die Personalabteilung den pfändbaren Anteil des Gehalts an die Bank und der oder die Beschäftigte erhält nur den pfändungsfreien Betrag ausgezahlt.

Verpfändung eines Sparguthabens als Mietkaution

Eine Verpfändungserklärung ist ein wichtiger Bestandteil von Mietverträgen. Die meisten Vermieter verlangen 1–3 Monatsmieten als Kaution für eine Mietwohnung. Das Geld dient als Sicherheit, falls die Mietpartei die Miete nicht zahlt. Auch bei einem Auszug kann der Vermietende den kompletten Betrag oder einen Teil davon für notwendige Renovierungskosten einbehalten, falls die Mietenden die Wohnung nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen.

Für die Verpfändung einer Mietkaution wird in der Regel ein Mietkautionskonto eröffnet, auf dem das Guthaben hinterlegt wird. Viele Mieter und Mieterinnen eröffnen dafür ein separates Sparbuch, auf dem sie die Mietkaution einzahlen. Das Sparbuch wird an die Hausvermietung verpfändet. Andere entscheiden sich für ein Tagesgeldkonto oder manchmal auch für ein Wertpapierdepot, das als Mietkaution dient.

In jedem Fall ist es wichtig, dass die kontoführende Bank oder Sparkasse über die Mietkaution informiert wird. Die Bank sperrt das Konto, sodass der Mieter oder die Mieterin nicht mehr über das Geld verfügen kann. Wenn die Vermietenden die Mietkaution in Anspruch nehmen möchten, müssen sie das Sparbuch bei der Bank vorlegen und die Ansprüche anmelden. Das Kreditinstitut informiert anschließend die Mietenden. Wenn die Mietpartei nicht widerspricht, zahlt die Bank das Geld an den Vermieter oder die Vermieterin aus.

Verpfändung von Gegenständen

In einem Pfandleihhaus können Interessenten Wertgegenstände als Sicherheit für einen kurzfristigen Kredit hinterlegen. Die Pfandleihe akzeptiert unter anderem diese Gegenstände als Pfand:

  • Uhren
  • Schmuck und Edelsteine
  • Münzen und Barren aus Gold oder Silber
  • Gemälde und Kunstgegenstände
  • Antiquitäten

Das Pfandleihhaus bewertet die Gegenstände sofort. Nach einer kurzen Prüfung erhält der Anfragende den geschätzten Wert als Barkredit ausgezahlt. Die Auslösung des Pfands erfolgt, indem die Eigentümer den geliehenen Betrag plus Zinsen innerhalb der vereinbarten Frist zurückzahlen. Meist handelt es sich um kurze Laufzeiten von 30 Tagen oder wenigen Monaten.

Wer bekommt das Pfand?

Häufig übergeben die Schuldner die Sicherheit an die Gläubiger. Ein Beispiel dafür ist das Pfandleihhaus, in dem die Kunden Wertgegenstände als Sicherheit für einen kurzfristigen Kredit hinterlegen. Auch bei der Verpfändung eines Sparguthabens als Mietkaution übergibt in der Regel die Mietpartei das Sparbuch an die Vermietenden. Außerdem erfolgt die Verpfändungsanzeige an den sogenannten Drittschuldner. Bei einer Mietkaution handelt es sich dabei um die Bank oder Sparkasse, bei der das Konto geführt wird. Nach Eingang der Verpfändungserklärung darf das Kreditinstitut das Guthaben mit befreiender Wirkung nur noch an die Person auszahlen, die das Sparbuch vorlegt.

In einigen Fällen bleibt das Pfand bei den Personen, die einen Kredit aufnehmen. Wenn Bankkunden ein Konto oder eine Lebensversicherung als Sicherheit für ein Darlehen verpfänden, erfolgt in der Regel keine Übergabe der Sicherheiten an das Kreditinstitut. Stattdessen werden die betroffenen Konten, die verpfändeten Wertpapiere oder die Versicherungen mit einem Sperrvermerk versehen.

Wie viel ist das Pfand wert?

Wenn es sich um ein Sparbuch für eine Mietkaution handelt, muss sich ein Guthaben in Höhe der verlangten Kaution auf dem Konto befinden. Die Höhe beträgt in den meisten Fällen 1–3 Monatsmieten. Wenn eine Versicherung verpfändet wird, teilt die Versicherungsgesellschaft den Rückkaufswert mit. Dabei handelt es sich um den Betrag, den die Versicherten bei Kündigung des Versicherungsvertrages ausgezahlt bekommen. Diese Summe entspricht dem Pfandwert bei der Verpfändung einer Lebensversicherung.

Wenn eine Bank oder Sparkasse Bankkonten oder Wertpapiere als Pfand für ein Darlehen annimmt, findet zunächst eine Bewertung statt. Dazu ermitteln Fachleute den Wert des Pfands anhand bestimmter Kriterien wie Marktwert und bisherige Erfahrungen bei der Verwertung von Sicherheiten. Als Sicherheit dient aber nicht der volle Pfandwert, sondern nur der sogenannte Beleihungswert. Dabei handelt es sich um den Preis, den das Pfand mit hoher Wahrscheinlichkeit bei einem kurzfristigen Verkauf erzielen kann.

Was passiert mit dem Pfand bei Nichtzahlung?

Wenn ein Kreditnehmer oder eine Kreditnehmerin die Kreditraten nicht zahlt, schickt das Kreditinstitut zunächst Mahnungen. Erfolgt dann weiterhin keine Zahlung, kündigt die Bank den Kredit. Das bedeutet, dass die Schuldner den kompletten Betrag sofort zurückzahlen müssen. Erhält die Bank das Geld nicht, ist sie berechtigt, die als Pfand hinterlegten Sicherheiten zu verwerten. Es kommt zur sogenannten Pfandreife. Das bedeutet, dass verpfändete Konten zugunsten der kreditgebenden Bank aufgelöst beziehungsweise als Sicherheit hinterlegte Wertpapiere und Versicherungen verkauft werden. Reicht der Erlös aus der Pfandverwertung nicht, müssen die Schuldner den Restbetrag zuzahlen.

Dasselbe gilt auch bei der Verpfändung eines Sparguthabens als Mietkaution. Wenn das Guthaben auf dem Sparbuch nicht ausreicht, um die Schäden an der Wohnung oder die Mietrückstände zu bezahlen, darf der Vermieter zunächst aufgrund des gesetzlichen Pfandrechts den Besitz der Mietenden verkaufen. Reicht auch dieser Erlös nicht zur Kostendeckung aus, müssen die Mietparteien den Restbetrag an die Hausvermietung zahlen.

Bei einem Pfandleihhaus werden die Pfänder verwertet, die die Kundschaft nicht innerhalb der vereinbarten Frist auslöst. Hier findet die Verwertung in der Regel durch eine öffentliche Auktion statt, an der jeder Interessent teilnehmen kann.

Angaben in der Verpfändungs­erklärung

In der Verpfändungserklärung werden die genauen Angaben über den Gegenstand und die beiden Parteien – Pfandnehmer und Verpfänder bzw. Sicherungsgeber – festgelegt. Weiterhin wird durch die Verpfändungserklärung der Sicherungszweck festgelegt, also wofür der Verpfänder seinen Verpfändungsgegenstand hergibt. Die Verpfändungserklärung beschreibt darüber hinaus die Verwertungsrechte des Pfandnehmers für den Fall des Zahlungsverzugs des Verpfänders. Sollte der Gläubiger hingegen befriedigt werden, so gehen aus der Verpfändungserklärung auch Informationen über die Rückgabe des Pfands hervor.

Schließlich muss in einer vollständigen Verpfändungserklärung auch eine Erklärung nach § 8 des Geldwäschegesetzes (GWG) enthalten sein. Darin erklärt der Verpfänder, dass er die Verpfändung auf seine eigene Rechnung vornimmt.

Erlöschen des Pfandrechts löst Verpfändungs­erklärung auf

Das Pfandrecht erlischt mit dem Erlöschen der Forderung, da diese akzessorisch aneinander gebunden sind. Dementsprechend verliert die Verpfändungserklärung ihre Wirkung, sobald der betroffene Kredit endgültig getilgt wurde. Daraufhin müssen die verpfändeten Gegenstände zurückgegeben werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit, dass das Pfandrecht erlischt, wenn der Pfandnehmer dieses aufhebt, die Pfändungsgegenstände käuflich erwirbt oder das Pfand dem Verpfänder bzw. dem Eigentümer zurückgibt. Eine solche Rückgabe muss allerdings freiwillig und nicht nur vorübergehend erfolgen.

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