Eine Tilgungsverrechnung kann zwischen dem Kreditgeber, also der Bank, und dem Kreditnehmer vereinbart werden. Der Begriff nimmt Bezug auf den Zeitpunkt, an dem die monatliche Tilgung mit der noch verbleibenden Restschuld verrechnet wird.
Man unterscheidet zwischen sofortiger und taggenauer Tilgungsverrechnung. Bei letzterer Möglichkeit wird die Restschuld des Darlehens direkt am selben Tag, an dem die Zahlung beim Kreditgeber ankommt, verrechnet. Zur Tilgungsverrechnung gibt es jedoch weitere mögliche Zeitpunkte. So kann die Tilgungsverrechnung sowohl monatlich als auch quartalsweise oder jährlich erfolgen. Dann spricht man von unterjähriger Zinsberechnung.
Die Berechnung der effektiven Zinsen wird von der Tilgungsverrechnung beeinflusst. Die Zinsen nehmen erst dann ab, wenn die erfolgte Tilgung mit der Restschuld verrechnet ist. Daher ist der Zeitpunkt der Tilgungsverrechnung mit ausschlaggebend für die Berechnung der Zinsen. Eine sofortige Tilgungsverrechnung minimiert die Gesamtbelastung, weswegen sie Verbrauchern häufiger empfohlen wird. Eine Tilgungsverrechnung wird stets bei Annuitätendarlehen, etwa bei Immobilienfinanzierungen , vorgenommen.
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