Ein schwebendes Geschäft ist ein Vertragsverhältnis, das auf einen gegenseitigen Leistungsaustausch ausgelegt ist, wobei eine Vertragspartei oder beide die Vertragspflichten noch nicht begonnen oder noch nicht voll erfüllt haben.
Schwebende Geschäfte sind im Bilanzrecht von Bedeutung, da am Bilanzstichtag zu beurteilen ist, ob ein schwebendes Geschäft bilanzierungspflichtig ist. Grundsätzlich werden aufgrund des Realisationsprinzips schwebende Geschäfte nicht bilanziert, da unrealisierte Gewinne nicht vorweggenommen werden dürfen. Dieser Grundsatz ist nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern wird aus den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung abgeleitet.
Ein schwebendes Geschäft wird nach § 285 I Nr. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) bilanziert, wenn dieses einen größeren Umfang aufweist und für die finanzielle Beurteilung der Unternehmenssituation von Bedeutung ist. Schwebende Geschäfte dieser Form werden bei Kapitalgesellschaften im Anhang des Jahresabschlusses aufgeführt. Bei drohenden Verlusten wird ein schwebendes Geschäft in die Bilanz aufgenommen. Ist der kalkulierte Verlust demnach groß, weil die zu erbringende Leistung höher ist als der Gegenwert, greift das Imparitätsprinzip. Dann sind Rückstellungen in Höhe des Verpflichtungsüberschusses in der Handelsbilanz zu bilden.
Ein schwebendes Geschäft kann mit der Lieferung eines Gegenstandes durch einen Kaufvertrag beginnen. Auch Leistungen in Form einer Nutzungsüberlassung wie bei Mietverträgen können schwebende Geschäfte sein, ebenso wie Dienstleistungen in Form von Arbeitsverträgen. Von Bedeutung ist hierbei, dass beide Vertragsparteien davon ausgehen können, dass eine Leistung die andere bedingt und diese wertgleich sind. Systematisch können schwebende Geschäfte grob als schwebende Absatzgeschäfte, schwebende Beschaffungsgeschäfte und schwebende Dauerschuldverhältnisse erfasst werden. Ist für einen Vertragspartner ein schwebendes Geschäft ein Absatzgeschäft, so ist es für den anderen Vertragspartner ein Beschaffungsgeschäft und dementsprechend ein schwebendes Beschaffungsgeschäft.
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