Der Rückkaufswert bezeichnet den Wert, den Lebensversicherer bei Rückkauf eines Lebensversicherungsvertrages dem Versicherungsnehmer bezahlen.
Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung wird durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Der Lebensversicherungs-Rückkaufswert bezieht sich auf die zukünftig zu leistenden Beträge des Versicherungsnehmers und stellt bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung eine Kündigungsvergütung durch den Lebensversicherer dar. Nach § 169 Abs. 3 VVG darf dabei der gesetzliche Mindest-Rückkaufswert nicht unterschritten werden.
Im Zuge der Beratungsgespräche zu einer Lebensversicherung ist der potenzielle Versicherungsnehmer über die anfallenden Rückkaufswerte zu informieren. Die Lebensversicherung verkaufen bedeutet nicht, eine Vergütung in Höhe der gezahlten Beiträge zu erhalten. Gerade in den ersten fünf Jahren ist mit deutlich niedrigeren Auszahlungen zu rechnen. Der Grund liegt darin, dass Lebensversicherer in dieser Zeit ihre Abschlussaufwendungen aufrechnen. Dies ist durch die Neufassung des VVG seit dem 1. Januar 2008 in § 154 VVG vorgeschrieben.
Vom gesetzlichen Mindest-Rückkaufswert darf nach § 171 VVG nur zugunsten des Versicherungsnehmers abgewichen werden. Im Detail sind jedoch viele Einzelfragen nicht geklärt und eine Vielzahl von Verfahren ist bei Gerichten anhängig. Grundsätzlich wurde vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2006 (1 BvR 1317/96) das Zillmerverfahren zur Ermittlung des Rückkaufswertes für rechtswidrig erklärt, sodass grundsätzlich den Versicherungsnehmern in den ersten Beitragsjahren etwa die Hälfte der gezahlten Beiträge nach einer Kündigung der Lebensversicherung zusteht. Durch die Auseinandersetzungen zwischen Verbraucherschutz und Versicherern entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil (IV ZR 39/10), dass der Mindestbetrag ohne jede Form der Abschlusskostenverrechnung erfolgen muss und gleichermaßen kein Stornoabzug erfolgen darf. Der so ermittelte Rückkaufswert bezieht sich auf die Lebensversicherungen, die zwischen 2001 und 2007 abgeschlossen wurden.
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