Ein Nachrangdarlehen ist ein Darlehen, das im Falle einer Verwertung des Vermögens eines Unternehmens nach allen anderen Verbindlichkeiten steht. Allerdings wird es vor einem Gesellschafterdarlehen bedient. Bei einem Nachrangdarlehen gibt es keine Bürgschaft der Gesellschafter gegenüber dem Kapitalgeber.
Trotzdem ein nachrangiges Darlehen eine Mischform aus Eigen-, und Fremdkapital zu sein scheint, besitzt es keinen Fremdkapitalstatus, sondern eine eigenkapitalnahe Funktion. Das Unternehmen kann dadurch eine insgesamt höhere Bonität erreichen. Dies erleichtert dem Unternehmen den Zugang zu weiteren Finanzmitteln. In der Regel sind die Zinsen für ein Nachrangdarlehen höher als die für Bankenkredite. Grund dafür ist die Nachrangigkeit des Darlehens im Falle einer Insolvenz . Geförderte Nachrangdarlehen sind günstiger als Kontokorrentkredite , besonders wenn die Konditionen der Kontokorrentkredite nicht verhandelbar sind.
Bei Nachrangdarlehen ist eine Gewinnbeteiligung des Kapitalgebers zwar nicht zwingend erforderlich, aber möglich. Am Verlust wird er in keinem Fall beteiligt. Aus der Perspektive des Darlehensnehmers ist das Nachrangdarlehen eine rein schuldrechtliche Finanzierung, die die Rechte des Gesellschafters oder des Eigentümers in keinem Fall berührt. Zu den nachrangigen Darlehen zählen beispielsweise öffentliche Beteiligungen und Eigenkapitalersatz. Im Internet sind als Hilfe zur Beantragung eines Nachrangdarlehens Muster zu finden.
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