Die Lombardierung erfolgt im Zuge eines Lombardkredits. Ein Lombardkredit ist ein Darlehen nach § 488 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), bei dem durch die Lombardierung bewegliche Sachen als Kreditsicherheit hinterlegt werden.
Der Begriff der Lombardierung geht auf die italienische Region Lombardei zurück. Dort wurde bereits im Mittelalter Geld verliehen, wenn ein bewegliches Pfand als Kreditsicherheit abgegeben wurde. Daraus haben sich der Begriff „Lombardierung“ und auch das Verb „lombardieren“ entwickelt.
Es gibt verschiedene Arten von Lombardkrediten. So nutzen beispielsweise Kreditinstitute die Lombardierung, um sich durch notenbankfähige Sicherheiten Finanzmittel von der Europäischen Zentralbank (EZB) zu besorgen. Weitere mögliche Formen der Lombardierung sind:
Je nach Art der Lombardierung gelten die gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Lombardkredits. So gilt beispielsweise auch die Pfandleihe als Lombardkredit und ihre rechtlichen Vorgaben unterscheiden sich allein schon durch die Pfandleiherverordnung deutlich von den Bedingungen anderer Lombardierungen.
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