Kreditsicherheiten sind Vermögensgegenstände in Form von Sachen oder Werten, die dazu dienen, dem Kreditgeber die Rückzahlung des Kredits zu garantieren. Kreditsicherheiten schützen den Gläubiger also vor dem Kreditrisiko oder Ausfallrisiko.
Damit sind Kreditsicherheiten ein wesentlicher Bestandteil eines Kreditgeschäftes. Vor allem im Zusammenhang mit mittel- und langfristigen Krediten bestehen Kreditinstitute auf Kreditsicherheiten, da die künftigen wirtschaftlichen Verhältnisse nicht vorhersehbar sind und somit auf das Bestehen der Bonität kein Verlass ist. Ein Blankokredit – also ein Kredit, der ohne Sicherheiten gewährt wird – würde daher ein nicht vertretbares Risiko mit sich bringen. Alles, was das Bestellen von Kreditsicherheiten betrifft, wird unter dem Oberbegriff Kreditsicherung zusammengefasst.
Kreditsicherheiten können aus Anlagevermögen, Umlaufvermögen und dem Vermögen Dritter stammen. Dringliche Sicherheiten müssen immer aus dem Anlage- und Umlaufvermögen bestellt werden. Dazu gehören zum Beispiel Grundpfandrechte sowie das Pfandrecht an Wirtschaftsgütern, die der Kreditnehmer besitzt. Kreditsicherheiten aus dem Vermögen Dritter treten in Form von Bürgschaften auf und können auch persönliche Sicherheiten genannt werden. Kreditabsicherung kann auch in Form des Abschlusses einer Restschuldversicherung durch den Schuldner erfolgen. Im Fall einer Insolvenz des Kreditnehmers verwertet das Kreditinstitut die zur Verfügung stehenden Kreditsicherheiten best- und schnellstmöglich, damit kein allzu hoher Ausfall an Zinsen und Kapital entsteht.
Es wird unterschieden zwischen akzessorischen und fiduziarischen Kreditsicherheiten.
Fiduziarische oder abstrakte Kreditsicherheiten treten in Form einer Garantie oder Schuldmitübernahme auf. Diese Art der Kreditsicherheit existiert auch als treuhänderische Sicherheit – in Form von Sicherheitsabtretung von Forderungen, Rechten oder Sachen sowie in Form einer Sicherungsgrundschuld.
Darüber hinaus kann zwischen Personen- und Sachsicherheiten unterschieden werden. Personensicherheiten sind Bürgschaften oder bürgschaftsähnliche Kreditsicherheiten wie Garantien, Schuldmitübernahmen, Kreditaufträge und Patronatserklärungen. Bei Personensicherheiten dient das gesamte Vermögen des Sicherungsgebers, das der Zwangsvollstreckung unterliegt, abzüglich Schulden als Vermögens- und Sicherungsgrundlage. Bei Sachsicherheiten hingegen bestimmt der zu ermittelnde Wert des Sicherungsgegenstandes die Sicherungsgrundlage. Zu den Sachsicherheiten zählen Sicherheitsabtretungen von Forderungen und anderen Rechten, Pfandrechte sowie Sicherungsübereignungen.
Zur Kreditsicherung kann ein Kreditinstitut verschiedene Maßnahmen treffen. Dazu gehören zum Beispiel die Kreditprüfung – die Prüfung der Kreditfähigkeit , Kreditwürdigkeit, und der angebotenen Sicherheiten des Kreditnehmers – die Kreditstreuung – die Verteilung der Kredite auf verschiedene Kunden, Kreditarten, Branchen und Geschäftssparten – sowie die Kreditlimitierung – die Festlegung eines Kredithöchstbetrags für einzelne Kunden, Geschäftssparten und Kreditarten. Weitere Maßnahmen zur Kreditsicherung sind Kreditbesicherung – die Einigung auf Sicherungsrechte, die den Fall der teilweise oder vollständigen unzureichenden Erfüllung des Kreditvertrags – und die Kreditüberwachung – die Überwachung der Existenz und des Wertes von Tilgungen, Zinszahlungen, Sicherheiten, Kreditlimits sowie der zukünftigen Entwicklung der Bonität des Kreditnehmers.
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