Online-Banking ist bequem und einfach, deshalb wird es immer attraktiver. Gefährlich kann diese einfache Bedienung aber dann werden, wenn der Benutzer bei der Online-Überweisung unachtsam ist und die Überweisungsdaten fehlerhaft eingibt. Ein kleiner aber fataler Fehler, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, kann teuer werden. Setze man bei einer Online-Überweisung im Betrageingabefeld das Komma versehentlich zu weit rechts, wird dem Überweisenden der falsche Betrag abgebucht. Nicht selten kommt es zu so einer Fehlbuchung. Geld zurückbuchen ist dann das Stichwort, wobei die Banken mitunter Geld für das Zurückbuchen einer Fehlbuchung verlangen.
Viele Kreditinstitute bieten an, die beim Online-Banking verursachte Fehlbuchung zurückzubuchen. Jedoch konnte die Verbraucherzentrale NRW in einer Umfrage ermitteln, dass dafür auch Geld verlangt wird. Die Banken sind nicht zur Zurückbuchung von Fehlbuchungen verpflichtet. Genauso wenig müssen sie die Kontonummer des Empfängers mit dem angegebenen Namen abgleichen. Bei der Umfrage haben die Verbraucherschützer 14 Direkt- und Filialbanken überprüft. Jede von ihnen bietet den Kunden an, bei einer Fehlbuchung das Geld zurückzubuchen. Der Service nennt sich beispielsweise Überweisungsrückruf oder Überweisungswiderruf. Wermutstropfen hierbei: Alle untersuchten Banken verlangen dafür auch Gebühren. Die meisten von ihnen nehmen für diesen Service fünf bis zehn Euro. Einzelne Banken verlangen jedoch auch 30 oder gar 45 Euro. Deshalb lohnt es sich bei Fehlbuchungen mit kleineren Verlustbeträgen nicht immer, die Hilfe der Bank in Anspruch zu nehmen, so die Verbraucherzentrale.
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