Der Einkommensnachweis ist bei Privatpersonen und die Einnahmen sind bei Unternehmen relevant, wenn eine Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit erfolgt. Dadurch wird prognostiziert, ob zukünftig Tilgungs- und Zinsleistungen eines Kredites (Kapitaldienst) aus dem Einkommen oder den Einnahmen termingerecht bedient werden können.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt Kreditinstituten vor, das Ausfallrisiko vor der Kreditvergabe unter Berücksichtigung der Kapitaldienstfähigkeit zu prognostizieren. Die dabei ermittelte Kapitaldienstgrenze beschreibt den maximalen Geldbetrag, der dem Kreditnehmer für Tilgung und Zinsen eines Kredites zur Verfügung steht.
Für private Personen wird zur Bewertung der Kapitaldienstfähigkeit vorrangig der Einkommensnachweis herangezogen, um prognostizieren zu können, ob ein Kredit bedient und getilgt werden kann. Durch den Einkommensnachweis kann für den aktuellen Zeitraum und für die Zukunft eine Einnahmesituation prognostiziert werden. Darüber hinaus wird geprüft, wie bei potenziellen Kreditnehmern in der Vergangenheit und gegenwärtig das Rückzahlungsverhalten ist. Für Unternehmen werden durch Finanzplanungsprognosen die zukünftigen Liquiditätsüberschüsse ermittelt. Zudemwird bei Unternehmen das Rückzahlungsverhalten bei bestehenden oder bestandenen Krediten zur Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit herangezogen.
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