Der Diskontkredit ist im Bankwesen eine Form des kurzfristigen Kreditvertrages zwischen einem Kreditinstitut und mindestens dem Bezogenen und dem Aussteller des Wechsels. Die Bank kauft dabei noch nicht fällige Wechsel an.
Wenn ein Unternehmen beispielsweise eine Rechnungsforderung über drei Monate stunden möchte, kann der Rechnungssteller einen Wechsel ausstellen. Das Kreditinstitut übernimmt mit dem Diskontkredit diese Forderung und zahlt dem Aussteller nach der Diskontierung den Nettobetrag abzüglich des Diskontsatzes aus. Das Diskontieren erfolgt durch das Kreditinstitut unter Verwendung der vereinbarten Diskontkreditlinie. Die ursprüngliche Forderung wird nach Ablauf der vereinbarten Frist in voller Höhe gegenüber des Kreditinstitutes fällig.
Noch im Jahr 1980 waren Diskontkredite das bedeutendste Element der Refinanzierung der Kreditinstitute durch die Bundesbank. Die Kreditinstitute konnten bundesbankfähige Wechsel zum Diskontsatz an die Bundesbank abtreten, wodurch sie sich durch die Liquidität refinanzieren konnten. Die Wertpapierpensionsgeschäfte wurden für Kreditinstitute als Refinanzierungsmittel interessanter, wodurch die Funktion der Diskontkredite als führendes Kredit- und Zahlungsmittel in der bundesdeutschen Wirtschaft wegfiel. Zusätzlich verlor der Diskontkredit im Bankwesen deutlich an Bedeutung, da er durch seine Urkundeneigenschaft nicht maschinenfähig ist. Dadurch sind Diskontkreditgeschäfte relativ personal- und kostenintensiv.
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