Bei einem Avalkredit (ital. „avallo“ – „Bürgschaft“), einer Form des Bürgschaftskredites, erfolgt keine Auszahlung des Kreditbetrages an den Kreditnehmer. Vielmehr übernimmt das Kreditinstitut eine selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber Dritten. Diese Bürgschaften verlangen in erster Linie Behörden und auch private Unternehmen.
Beispielsweise wird für vereinbarte Vertragsstrafen bei nicht fristgerecht erfolgter Fertigstellung einer Leistung, etwa im Straßenbau, oder für Zahlungsverpflichtungen der Bankkunden aus Steuern, Zöllen und Frachten. Im Gegenzug entrichtet der Schuldner eine sogenannte Avalprovision an das Kreditinstitut. Sie liegt in der Regel zwischen 1 und 2,5 Prozent jährlich.
Diese Form der Kreditleihe ist besonders für Unternehmen sinnvoll, da sie gegenüber dem Geschäftspartner eine hervorragende Bonität des Unternehmens ausweist. Denn nur bei guter Zahlungsfähigkeit bietet das Kreditinstitut eine Sicherheit, falls der Kreditnehmer in Zahlungsverzug gerät oder eine Leistung gar nicht erbringen kann.
Beispiele für einen Avalkredit in der Praxis ist beispielsweise das Mietaval. Dabei verpflichten sich Kreditinstitute, Versicherungen oder Dritte für den Fall, dass der Mieter in Zahlungsrückstand gerät, einzutreten. So muss sich der Vermieter nicht mehr mit der Kreditwürdigkeit des Mieters beschäftigen, weil er sich auf die Kreditwürdigkeit des Kreditinstitutes verlassen kann. Gewährleistungen jeder Art durch Kreditinstitute sind in § 1 Nr. 8 KWG (Kreditwesengesetz) geregelt.
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