Ein Akzeptkredit ist eine Form der Kreditleihe, bei dem die Bank einem kreditwürdigen Kunden für einen Zeitraum von maximal drei Monaten keine finanziellen Mittel, sondern ihre Kreditwürdigkeit zur Verfügung stellt.
Das Kreditinstitut verpflichtet sich gegenüber einem Dritten nicht durch eine Geldzahlung, sondern akzeptiert einen vom Kunden ausgestellten Wechsel und verpflichtet sich, ihn unabhängig von der Bonität ihres Kunden am Fälligkeitstag einzulösen. Dafür muss der Kunde eine Art Provision zahlen, das sogenannte Akzeptentgelt. Der Kunde erklärt sich im Gegenzug bereit, den Akzeptkredit einen Werktag vor seiner Fälligkeit auf das Geldinstitut zu übertragen. Begleicht der Kunde den Wechsel nicht fristgerecht, belastet die Bank sein Kontokorrentkonto.
Akzeptkredite werden lediglich Unternehmen eingeräumt, die eine ausgezeichnete Bonität nachweisen können. So erleichtern Akzeptkredite als sogenannte Rembourskredite, Geschäfte mit ausländischen Partnern, denn für diese besteht so kein Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des betreffenden Unternehmens.
Zudem kann ein Akzeptkredit einem Lieferanten zur Begleichung der Schulden gegeben werden (Warenwechsel). Zwar ist nach dem Wechselrecht die Bank bei einem Akzeptkredit der Hauptschuldner, jedoch stellt der Akzeptkredit nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten lediglich eine Eventualverbindlichkeit dar, weil der Kreditnehmer sich nach den Kreditvereinbarungen verpflichtet, den Wert des Akzepts spätestens einen Werktag vor seinem Verfall zu entrichten.
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