Im Kreditgeschäft zählt das Adressenausfallrisiko zu den Ausfallrisiken. Kann ein Vertragspartner seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht bzw. nur teilweise nachkommen, bezeichnet man dieses Risiko als Adressenausfallrisiko.
Dieses bezeichnet den Fall, dass Kunden Zahlungen nicht oder nur verzögert leisten. Für Kreditinstitute stellt dies ein immenses Risiko dar, da der Kreditnehmer in diesem Moment seinen Vertrag nicht einhalten kann. Steigt das Adressenausfallrisiko, wird die Bonität des Kunden in der Regel während der Vertragslaufzeit abgestuft. In den Zinsen ausgereichter Kredite wird häufig von den Bankinstituten das Adressenausfallrisiko mit einberechnet, denn ein Kredit, der zum Totalausfall wird, kann den Gesamtertrag der Bank mindern.
Der Ursprung von Ausfallrisiken liegt häufig in der Unberechenbarkeit der Umwelt – dann bezeichnet als leistungswirtschaftliches Risiko – oder im Verhalten des Vertragspartners, Moral Hazard genannt. Zur Absicherung des Adressenausfallrisikos wird im Vorfeld die Bonität des Kreditnehmers überprüft und auch zukünftige Entwicklungen einbezogen. Viele Banken fordern daher eine Schufa-Auskunft an, um sich gegen das Ausfallrisiko zu schützen. Um das Adressenausfallrisiko und andere Risiken zu steuern, nutzen Kreditinstitute Risikokennzahlen wie:
Sie dienen der zahlenmäßigen Erfassung.
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