Als Darlehensvertrag bezeichnet man den Vertrag über die Gewährung sowie Rückzahlung einer bestimmten Summe bzw. einer bestimmten Sache zu im Vorfeld vereinbarten Konditionen. Je nach Art des Darlehens spricht man von Geld- beziehungsweise Sachdarlehen.
Der Darlehensvertrag beinhaltet unter anderem den Zinssatz, die Höhe des Darlehens , den Verwendungszweck, den anfänglich effektiven Jahreszins sowie die Nebenkosten. Der Vertrag gilt jedoch erst dann als wirksam abgeschlossen, wenn Darlehensnehmer und Darlehensgeber die Vertragserklärung unterzeichnet haben. Bei dem Geber handelt es sich zumeist um ein Kreditinstitut. Des Weiteren muss die jeweilige Vertragserklärung der jeweils anderen Vertragspartei vorgelegt worden sein. Ebenfalls ist es möglich, einen Darlehensvertrag privat abzuschließen.
Verzichtet ein Darlehensnehmer bei der Abgabe seiner Vertragserklärung auf die Einsicht der Vertragserklärung der darlehensgebenden Partei in Schriftform, so ist ein Darlehensvertrag dennoch wirksam. Allerdings muss dem Darlehensnehmer in diesem Falle die Vertragserklärung des Darlehensgebers in Form einer Abschrift zugehen. Weiterhin gelten in Bezug auf sogenannte Verbraucherdarlehen spezielle Regelungen, die den Schutz des Verbrauchers in Bezug auf Informationspflichten und Formerfordernisse garantieren sollen. Genauere Informationen zum Darlehensvertrag, Muster sowie Darlehensvertragsvorlagen werden mittlerweile von verschiedenen seriösen Quellen online bereitgestellt. So können Sie sich in Ruhe und grundlegend über den die wichtigsten Inhalte des Vertrags informieren.
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