Die Zulassungsstelle ist eine Behörde, die für die Zulassung und Abmeldung von Fahrzeugen, für Fahrerlaubnisse und auch für Betriebserlaubnis-Bescheinigungen zuständig ist.
Die wichtigsten Aufgaben der Zulassungsstelle sind das An- und Abmelden von Fahrzeugen. Hier herrscht stets ein großer Andrang, der je nach Ausstattung und Besetzung der Zulassungsstelle zu langen Wartezeiten führen kann. Mittlerweile vergeben die Zulassungsstellen jedoch auch online Termine, um die Wartezeiten zu verringern. Für die Fahrzeuganmeldung oder -abmeldung müssen die Zulassungsbescheinigung I und II bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Daneben muss bei der Neuanmeldung der Nachweis über eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung erbracht werden und bei einer Verschrottung eine Bestätigung einer offiziellen Auto-Verwertungsstelle.
Die Zulassung eines Fahrzeugs muss in der Regel am Wohnsitz des Halters erfolgen. Eine Anmeldung am Zweitwohnsitz ist jedoch auch möglich. Bei juristischen Personen erfolgt die Zulassung von Firmenfahrzeugen am Ort des Geschäftssitzes. Für den Besuch der Zulassungsstelle ist es ratsam, einen Termin zu vereinbaren, da ansonsten lange Wartezeiten eingeplant werden müssen. Wer spontan einen Wagen zulassen möchte, kann sich auch vor der Öffnung bei der Zulassungsstelle einfinden, um eine Wartemarke zu ziehen. Die Zulassungsstellen bieten mittlerweile jedoch eine bequeme Online-Terminvergabe an, mit der die Wartezeit minimiert werden kann.
Eine weitere nicht-offizielle Bezeichnung für die Zulassungsstelle ist Straßenverkehrsamt. In Bezug auf die Behördenhierarchie ist die Zulassungsstelle jedoch nicht dem Kraftfahrt-Bundesamt unterstellt (KBA), sondern wird von der jeweiligen Stadt organisiert.
Unabhängig davon, ob Sie Ihren Pkw anmelden , abmelden oder ummelden möchten, führt der Weg immer zur Kfz-Zulassungsstelle. Lange Wartezeiten sind hier oft an der Tagesordnung – insbesondere zu Stoßzeiten und in besonders stark frequentieren Kfz-Zulassungsstellen. Vor Ihrem Weg zur Kfz-Zulassungsstelle sollten Sie – je nach Vorhaben – an die erforderlichen Unterlagen denken, damit Sie nicht umsonst in der Schlange stehen und warten.
Sowohl bei Anmeldungen als auch Abmeldungen und Ummeldungen sollten Sie an Ihren Personalausweis und natürlich an die erforderlichen Kfz-Unterlagen denken. Die Behörde benötigt für die Kfz-Zulassung Ihre Zulassungsbestätigung Teil I und Teil II – hierbei handelt es sich um den ehemaligen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein. Die Leistungen der Kfz-Zulassungsstelle sind nicht kostenlos, sodass Sie Geld mitbringen sollten – in der Regel kostet eine Anmeldung jedoch nicht viel mehr als 30 Euro – eine Abmeldung weitaus weniger.
Hast Du an alle Dokumente gedacht? Das solltest Du nicht vergessen!
Ohne Kfz-Versicherung wird die Kfz-Zulassungsstelle Ihr neues oder gebrauchtes Fahrzeug nicht zulassen. Eine Kfz-Versicherung ist also obligatorisch und muss bei der Kfz-Zulassungsstelle zumindest als digitale Bestätigung vorgelegt werden. Sollten Sie hieran noch nicht gedacht haben, können Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl schnell online alles abschließen. In der Regel wird Ihnen prompt eine digitale Bestätigung für die Kfz-Zulassungsstelle elektronisch zugestellt.
Insbesondere bei der Ummeldung – im Falle eines Umzugs – sollten Sie auf die Details achten. Wenn Sie in eine andere Stadt oder in einen anderen Regierungsbezirk ziehen, ändert sich automatisch Ihr Nummernschild. Dieses muss bei der Ummeldung der Kfz-Zulassungsstelle vorgelegt und entwertet werden, bevor Sie ein neues Kennzeichen erhalten. Auch bei der Abmeldung Ihres Fahrzeugs müssen Sie die Nummernschilder mitbringen und durch die Kfz-Zulassungsstelle entwerten lassen. An- und Ummeldung sind stets etwas teurer als die Abmeldung, da Sie von der Kfz-Zulassungsstelle neue Nummernschilder erhalten. Es ist jedoch auch möglich, gegen eine Gebühr sein altes Kfz-Kennzeichen zu behalten.
Wer bei der Kfz-Anmeldung ein bestimmtes Kfz-Kennzeichen reservieren möchte, kann dies im Voraus bereits online tun. Um sein Wunschkennzeichen reservieren zu lassen, wird allerdings ebenfalls eine Gebühr fällig, die sich jedoch auf ungefähr zehn Euro beschränkt. Wenn Sie selbst nicht persönlich die Kfz-Zulassungsstelle aufsuchen können, besteht die Möglichkeit einer Vollmacht. Mit dieser Vollmacht sind somit auch Kfz-Zulassung und -Ummeldung von Dritten durchführbar. Für die Abmeldung ist keine Vollmacht notwendig.
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