Der Zeitwert eines Fahrzeugs bezeichnet seinen aktuellen Wert. Es handelt sich dabei um den hypothetischen Betrag, den das Auto zum aktuellen Zeitpunkt im Falle eines Privatverkaufs einbringen würde. Der Berechnung des Zeitwerts werden verschiedene Kriterien zugrunde gelegt. Dazu gehören unter anderem der allgemeine Zustand, Verschleißerscheinungen, die Betriebsdauer, die Leistung und Ausstattung sowie das vorhandene Angebot und die Nachfrage nach gleichen Fahrzeugtypen am Markt.
Im Falle eines Totalschadens erfolgt die Berechnung des Zeitwerts, den das Auto unmittelbar vor dem schädigenden Ereignis hatte. Hierfür erstellt ein Kfz-Sachverständiger ein präzises Wertgutachten für die Kfz-Versicherung, in dem der Zeitwert vor dem Unfall und der aktuelle Wert des Fahrzeugs nach dem Schadenseintritt dargelegt werden. Im Rahmen einer Vollkaskoversicherung ist häufig eine zeitlich begrenzte Neuwertentschädigung enthalten. Im Falle eines Unfalls ist dann die Berechnung des Zeitwerts unerheblich, da der Versicherungsnehmer den Neuwert des Fahrzeugs von der Versicherung erstattet bekommt.
Der Zeitwert eines Autos ist nicht gleichzusetzen mit dem Wiederbeschaffungswert. Grundsätzlich liegt der Wiederbeschaffungswert regelmäßig deutlich über dem Zeitwert, da hierbei die Gewinnspanne des Händlers, eventuelle Finanzierungskosten sowie für Verbraucher auch die Umsatzsteuer einbezogen werden müssen.
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