Sind Sie als Unfallbeteiligter mit Ihrem Kfz in einen Verkehrsunfall verwickelt, kann ein vollständig und korrekt ausgefüllter Unfallbericht enorm hilfreich sein. Bei Unfällen im Ausland hilft an dieser Stelle der europäische Unfallbericht weiter – ein standardisiertes Formular zur Unfallaufnahme, das in vielen verschiedenen Sprachen verfügbar ist. Darin werden alle Informationen und Daten zu Unfallhergang, Versicherung und Personalien der Unfallgegner festgehalten. Den (europäischen) Unfallbericht gibt es kostenlos als Download im Internet. Auch auf dieser Seite finden Sie ein Unfallbericht-Formular zum Drucken. Die Angaben zum Unfallhergang in dem Bericht können der Versicherung als Basis für eine zügige Schadensregulierung dienen. Tipps und Hinweise, was das Ausfüllen des Unfallberichts und das korrekte Verhalten bei einem Unfall mit Schadenfall angeht, lesen Sie im Folgenden.
Das Standard-Formular, mit dem Sie Verkehrsunfälle europaweit einheitlich und präzise dokumentieren können, können Sie sich hier herunterladen und anschließend drucken und in Ihr Handschuhfach legen – am besten in doppelter Ausführung.
Das Standard-Formular, mit dem Sie Verkehrsunfälle europaweit einheitlich und präzise dokumentieren können, können Sie sich hier herunterladen und anschließend drucken und in Ihr Handschuhfach legen – am besten in doppelter Ausführung.
Das Formular mit dem europäischen Unfallbericht, dass bei Unfällen aller Art verwendet werden kann, ist in vielen verschiedenen Sprachen erhältlich. Jedoch sind die abgefragten Daten zu Schaden, Unfallbeteiligten, Versicherung der Unfallgegner etc. immer gleich und anhand der Nummerierung eindeutig zu identifizieren. Nach einigen allgemeinen Angaben zu Ort und Datum des Unfalls folgen Angaben zum Versicherungsnehmer, zum Fahrzeug, zum Fahrzeuglenker, zur Versicherung, zum Unfallhergang und zum entstandenen Schaden – und zwar jeweils von beiden Unfallbeteiligten. Zudem ist auf dem einseitigen Formular Platz für eine Unfallskizze und schematische Fahrzeug-Darstellungen erlauben eine Kennzeichnung der vom Unfall betroffenen Fahrzeugstellen.
Damit Sie für den Schadenfall gewappnet sind und die Schadensregulierung von Ihrer Versicherung oder der eines anderen Unfallbeteiligten schnellstmöglich bearbeitet werden kann, sollten Sie folgende Tipps zum Unfallbericht beherzigen:
Oft reicht nur ein kleiner Moment der Unachtsamkeit und schon hat es gekracht. Ein Unfall mit dem Kfz kann also jeden treffen. Von daher ist es ratsam, immer zwei Exemplare des Unfallberichts mitzuführen. Autofahrer verstauen diesen am besten in ihrem Handschuhfach. Der Unfallbericht ist immer von beiden Unfallbeteiligten auszufüllen – am besten mit einem Kugelschreiber; der sollte also auch im Handschuhfach bereit liegen. Der Unfallbericht muss zudem von allen Unfallbeteiligten unterschrieben werden. Die Unterschrift unter dem Unfallbericht bedeutet nicht, dass Sie eine Schuldanerkenntnis abgegeben haben. Ein Exemplar des ausgefüllten Unfallberichts behalten Sie, das andere Ihr Unfallgegner.
Im Unfallbericht ist zwar Platz für eine Unfallskizze und für Angaben zu Blech- und Personenschäden, dennoch ist es empfehlenswert, den Schaden so genau und detailliert wie möglich zu fotografieren (Übersichtsaufnahme, Aufnahmen aus den unterschiedlichen Richtungen der Fahrzeuge, Aufnahmen der Beschädigungen, eventueller Bremsspuren und Flüssigkeitsaustritte) und diese Fotos der Versicherung bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. Zusammen mit den Angaben im Unfallbericht verfügt die Versicherung so über eine solide Grundlage für die Schadensregulierung.
Neben den Unfallbeteiligten gab es möglicherweise noch unbeteiligte Zeugen für Ihren Unfall. Notieren Sie auf jeden Fall deren Personalien. Die Aussage der Zeugen kann bei juristischen Streitigkeiten für mehr Klarheit sorgen und die Schadensregulierung vorantreiben.
Ist der Verursacher eines Unfalls, an dem Sie beteiligt sind, ein Autofahrer, dessen Wagen im Ausland zugelassen ist, lassen Sie sich von ihm seine grüne Versicherungskarte vorlegen. Das zuständige Grüne Karte Büro übergibt die Schadensregulierung dann in der Regel an eine inländische Versicherung, die den Schaden so reguliert, als sei der Unfallverursacher ein deutscher Kfz-Halter, sodass Sie Ihre Ansprüche geltend machen können.
Wenn Sie im Unfallbericht Angaben zum Unfallhergang und zu resultierenden Schäden machen – sei es im Zuge eines Unfalls im In- oder Ausland mit dem europäischen Unfallbericht – bleiben Sie Ihrem Unfallgegner gegenüber ruhig und höflich und halten Sie sich kurz und klar.
Egal ob im Inland oder Ausland – sobald Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, bei dem es einen Schaden an Sachen oder Personen zu beklagen gibt, sollten Sie zusammen mit den anderen Unfallbeteiligten einen Unfallbericht ausfüllen. Unmittelbar davor sind zur Gewährleistung Ihrer eigenen Sicherheit und der anderer Verkehrsteilnehmer aber noch andere Schritte durchzuführen:
Warnblinkanlage am Fahrzeug einschalten,
Warnweste überziehen,
Warndreieck mit ausreichend Abstand zur Unfallstelle aufstellen.
Erste Hilfe leisten und Notarzt rufen (112).
Durch den Unfall Personenschäden entstanden sind,
durch den Verkehrsunfall hohe Sachschäden entstanden sind,
Sie sich mit Ihrem Unfallgegner nicht auf den Hergang einigen können,
sich der Unfallgegner unerlaubt von der Unfallstelle entfernt,
der Unfallgegner mit einem Wagen mit Kennzeichen außerhalb der EU und ohne Versicherungsnachweis, z.B. in Form der grünen Versicherungskarte, unterwegs ist,
oder der Verdacht einer Straftat besteht, z.B durch Missbrauch von Drogen oder Alkohol.
Sind Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt, ist prinzipiell die Versicherung davon in Kenntnis zu setzen und ein eventueller Schaden zu melden. Sind Sie der Unfallverursacher, muss die Meldung bei der Versicherung unverzüglich geschehen. Das Versicherungsunternehmen kümmert sich dann um die erforderlichen Schritte und Maßnahmen. Sind sie nicht der Unfallverursacher, melden Sie den Vorfall zunächst Ihrer Versicherung und anschließend der des Verantwortlichen. Die gegnerische Versicherung wird dann zwecks weiterer Schritte zur Schadensregulierung auf Sie zukommen. Wie Sie Ihren Versicherer zur Schadensmeldung kontaktieren können, erfahren Sie zumeist auf der Internetseite des Anbieters. Schäden kann man in der Regel telefonisch, per E-Mail oder über vorgefertigte Online-Formulare melden. Auch den ausgefüllten und unterschrieben Unfallbericht sollten Sie Ihrer Kfz-Versicherung unverzüglich zukommen lassen.
Sind Sie der Verursacher eines Unfalls, haben Sie zwei Möglichkeiten, um Ihre Beiträge für die Kfz-Versicherung möglichst gering zu halten: Bei Verkehrsunfällen mit geringfügigen Schäden wie Kratzern oder Dellen zahlen Sie den Schaden idealerweise selbst. So vermeiden Sie eine Rückstufung in der Versicherung, die in der Regel mit erheblich höheren Kosten verbunden ist als die Begleichung aus eigener Tasche. Bei größeren Schäden kann sich nach einem Unfall der Wechsel zu einem günstigeren Kfz-Versicherungsanbieter lohnen. Dies verhindert zwar nicht die Rückstufung, günstigere Prämien können sich aber dennoch bezahlt machen. Über einen kostenlosen Vergleichsrechner für Kfz-Versicherungen können Sie die Tarifkonditionen verschiedener Anbieter miteinander vergleichen und Ihre Wunsch-Police auch direkt online abschließen.
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