Unter dem Begriff Überführungskennzeichen wird sowohl das Ausfuhrkennzeichen als auch das Kurzzeitkennzeichen zusammengefasst. Bei vielen Fahrzeugbesitzern herrscht deshalb Unklarheit darüber, welches Kennzeichen Sie wirklich benötigen. Im TopTarif-Ratgeber erfahren Sie alle notwendigen Informationen über die unterschiedlichen Überführungskennzeichen.
Beide Kennzeichentypen – Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen – werden auch Überführungskennzeichen genannt. Denn in beiden Fällen geht es darum, ein privates Fahrzeug nur für kurze Zeit oder innerhalb eines anderen Landes zu benutzen. Allerdings gelten für die beiden Kennzeichentypen sehr unterschiedliche gesetzliche und steuerliche Regelungen. Fahrzeughalter sollten deshalb genau wissen, welches Kennzeichen sie für ihre individuelle Situation benötigen.
Das Kurzzeitkennzeichen ist auch als Fünf-Tages-Kennzeichen oder Tageskennzeichen bekannt, da es lediglich für einen sehr kurzen Zeitraum gilt. Fahrzeughalter benötigen das Kurzzeitkennzeichen zum Beispiel dann, wenn sie einen neuen Pkw gekauft haben, aber noch nicht über die nötigen Fahrzeugpapiere verfügen, um das Auto anzumelden. Wollen sie das Auto trotzdem von einem Ort zum anderen überführen, beantragen sie ein Kurzzeitkennzeichen. Das Tageskennzeichen gilt für Überführungen in Deutschland und innerhalb der EU. Auch Probefahrten und Prüfungsfahrten können Sie mit dem Kurzzeitkennzeichen unternehmen. Für Fahrten im Ausland (innerhalb der EU) benötigen Sie allerdings eine Internationale Versicherungskarte – auch Grüne Karte genannt.
Ebenso wie das Kurzzeitkennzeichen wird auch das rote Kennzeichen für Probefahrten, Prüfungsfahrten und die Überführung eines Fahrzeuges vergeben. Die Unterscheidung ist deshalb nicht immer einfach. Da ein rotes Kennzeichen außerdem wesentlich günstiger ist, versuchen viele Fahrzeughalter das rote anstelle des Kurzzeitkennzeichens zu beantragen. Doch es gibt einen wichtigen Unterschied: Ein rotes Kennzeichen wird nur an Firmen vergeben – für die Überführung eines privaten Fahrzeuges benötigen Sie stattdessen das Kurzzeitkennzeichen.
Das Ausfuhrkennzeichen – auch Exportkennzeichen oder Zollkennzeichen genannt – regelt die private Überführung eines Fahrzeuges ins Ausland (nicht EU). Im Gegensatz zum Kurzzeitkennzeichen gilt das Ausfuhrkennzeichen bis zu einem Jahr, mindestens aber 15 Tage. Es kann darüber hinaus ständig verlängert werden. Allerdings wird für den Antrag des Zollkennzeichens die gelbe Versicherungskarte benötigt.
Im Prinzip sind sich die beiden Überführungskennzeichen sehr ähnlich: Links befindet sich jeweils das Kürzel der Stadt oder des Landkreises, rechts eine Zahlenkombination und dazwischen das Siegel des jeweiligen Landkreises. Bei beiden Kennzeichen befindet sich am rechten Rand außerdem ein Balken, in dem das Ablaufdatum (Tag / Monat / Jahr) vermerkt ist. Doch es gibt auch Unterschiede:
Für die Vergabe der Kennzeichen ist die jeweilige Kfz-Zulassungsstelle oder das Straßenverkehrsamt zuständig. Wer ein Kurzzeitkennzeichen beantragen möchte, kann das seit der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im Jahr 2012 allerdings nicht mehr in jeder Zulassungsstelle machen. Stattdessen müssen Sie sich an die Zulassungsstelle in Ihrem Heimatort wenden oder an die Behörde, bei der das Fahrzeug zugelassen ist. Wesentlich praktischer ist deshalb die Online-Anmeldung. Beide Kennzeichentypen können schnell und einfach auf den Seiten der jeweiligen Zulassungsbehörde angemeldet werden – die nötigen Unterlagen verschicken Sie dann einfach per E-Mail oder per Fax.
Es gibt bestimmte Fälle, in denen Sie kein Überführungskennzeichen beantragen dürfen. Zum Beispiel, wenn Sie Kfz-Steuerschulden in der Höhe von 5 Euro und mehr haben. Oder wenn sich auf Ihrem Konto noch rückständige Gebühren aus früheren Zulassungen befinden. Ist dies nicht der Fall, können Sie jederzeit ein Überführungskennzeichen anmelden.
Für die beiden Überführungskennzeichen werden jeweils sehr unterschiedliche Papiere benötigt. Darüber hinaus haben sich in den letzten Jahren einige Regelungen geändert. Seit Anfang 2015 etwa müssen Sie eine gültige HU vom TÜV vorweisen können, wenn Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen wollen. Im Folgenden erfahren Sie, welche Unterlagen Sie mit zur Zulassungsstelle bringen müssen.
Die Kosten für die Anmeldung eines Überführungskennzeichens schwanken je nach Region und Zulassungsbehörde teilweise erheblich. Für die Zulassung eines Kurzzeitkennzeichens müssen Sie ungefähr mit einer Gebühr von bis zu 20 Euro rechnen. Das Ausfuhrkennzeichen kostet nur wenig mehr: Die Höhe der Gebühr schwankt zwischen 30 und 50 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für Prägung und bei der Online-Anmeldung für den Versand des Kennzeichens – jeweils bis zu 20 Euro.
Grundsätzlich gilt: Fahrzeuge mit einem Überführungskennzeichen benötigen eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Allerdings gelten für die jeweiligen Kennzeichen sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen. Die Kosten für den Versicherungsschutz können deshalb stark variieren – je nachdem, welches Überführungskennzeichen Sie anmelden wollen.
In der Regel werden Fahrzeuge mit einem Kurzzeitkennzeichen nur für wenige Tage versichert. Der Versicherungsschutz ist deshalb vergleichsweise günstig. Für die vollen fünf Tage müssen Sie mit Kosten von bis zu 90 Euro rechnen. Dafür erhalten Sie eine normale Kfz-Haftpflichtversicherung. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherungen müssen Sie extra hinzubuchen. Auf den ersten Blick sieht das alles nach sehr viel Geld aus. Doch die meisten Versicherungen erstatten den Betrag, wenn Sie Ihr Fahrzeug nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens bei demselben Unternehmen anmelden. Die Haftpflichtversicherung ist damit beinahe kostenlos. Vorsicht ist allerdings mit der Grünen Karte beziehungsweise der Internationalen Versicherungskarte geboten – diese benötigen Sie lediglich für Fahrten innerhalb der EU.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung für ein Fahrzeug mit Ausfuhrkennzeichen ist in der Regel sehr teuer. Im Durchschnitt kostet eine Versicherung für 15 Tage rund 80 Euro – für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von einschließlich 2,8 Tonnen. Das sind allerdings nur die Basiskosten. Versicherungsschutz mit Teil- oder Vollkasko kostet wesentlich mehr und wird darüber hinaus nur von sehr wenigen Versicherern angeboten. Fahrzeughalter sollten außerdem die strikten Fristen für die Haftpflichtversicherung beachten. Die Mindestlaufzeit beträgt 15 Tage, die maximale Dauer genau ein Jahr. Im Notfall können Sie den Versicherungsschutz allerdings verlängern.
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