Was sind Sonderkennzeichen? Unser Toptarif-Ratgeber informiert Sie ausführlich über Sonderkennzeichen.
Alle Kennzeichen die mit einer 06 beginnen werden auch Händlerkennzeichen genannt. Die 06er Nummernschilder weisen darauf hin, dass es sich um ein Kennzeichen handelt, welches an einen Fahrzeughersteller, Händler oder an eine Werkstatt ausgegeben worden ist. Sie dienen für Probe-, Werkstatt- und Überführungsfahrten. Das rote Oldtimer Kennzeichen hingegen beginnt mit der Nummer 07. Solch ein Kennzeichen bekommen nur Fahrzeuge die älter als 20 Jahre sind. Außerdem muss es sich in Privathand befinden oder es ist Eigentum eines Veteranen- oder Oldtimerclubs. Die Verwendung ist für entsprechende Veranstaltungen oder aber auch für Probe-, Werkstatt- und Überführungsfahrten zulässig. Hat man mehrere solche Fahrzeuge, so kann auf Antrag das Kennzeichen als Wechselkennzeichen an verschiedenen Oldtimern verwendet werden.
Fahrzeuge die älter als 30 Jahre sind, bekommen ein sogenanntes „H“-Kennzeichen – das Oldtimer Kennzeichen. Der Einsatz eines solchen Fahrzeuges dient vorwiegend der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes. Im Gegensatz zum roten Oldtimer Kennzeichen kann solch ein Fahrzeug unbeschränkt im Straßenverkehr bewegt werden. Kennzeichen für steuerbegünstigte Fahrzeuge bekommen Fahrzeuge, die an staatlich geförderte Zwecke gebunden sind. Dabei handelt es sich oft um Kranken- oder Behindertentransportfahrzeuge oder Landwirtschaftsfahrzeuge. Weiterhin kann man das Kennzeichen für steuerbegünstigte Fahrzeuge auch auf Arbeitsmaschinen oder Anhängern sehen, die nicht schneller als 25 km/h fahren dürfen.
Alle Kurzzeitkennzeichen beginnen immer mit der Nummer 04. Diese Art der Fahrzeugkennzeichnung ersetzte das bis zum 1.5.1998 gültige rote Kennzeichen. Verwendung findet das Kurzzeitkennzeichen für Prüfungs-, Werkstatt- und Überführungsfahrten. Es wird zur einmaligen Verwendung ausgegeben, muss jedoch nach Gebrauch nicht an die Zulassungsstelle zurückgegeben werden. Das Kurzzeitkennzeichen darf maximal für 5 Tage am Fahrzeug angebracht sein und wird von der Zulassungsbehörde ausgegeben. Als Kennzeichnung für den Ablauf des Kennzeichens ist an der rechten Seite das Ablaufdatum eingeprägt. Die amtliche Stempelplakette ist auf blauen Untergrund aufgebracht.
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