Die Quotierung bezeichnet den Vorgang, bei dem eine Kfz-Versicherung einschätzt, zu welchem Anteil der Versicherungsnehmer an einem Unfall die Schuld trägt – auch dann, wenn dieser den Unfall nicht hauptsächlich verursacht hat. Nach diesem Vorgang kommt es zu einer entsprechenden Leistungskürzung vonseiten der Versicherung – je nach Umfang der ermittelten Quote.
Die Regelung der Quotierung für die Kfz-Vollkaskoversicherung wurde mit der Neugestaltung des Versicherungsvertragsgesetzes im Jahr 2008 eingeführt. Seitdem ist es Versicherungen bei einem Unfall durch grobe Fahrlässigkeit nicht mehr zulässig, die Zahlung komplett zu verweigern. Stattdessen darf abhängig von der Quote, die den Schuldumfang des Fahrers repräsentiert, lediglich die Leistung gekürzt werden. Beträgt die Quote allerdings 100 Prozent – liegt also eine besonders schwere Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers vor –, so kann die Versicherung durchaus noch vollständig die Leistung verweigern. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Unfall unter starkem Alkoholeinfluss verursacht wurde.
Bei der Quotierung wird die Prämie eines Rückversicherungsvertrages kalkuliert. Dabei entstehen allerdings besondere Schwierigkeiten dadurch, dass der Rückversicherer oftmals nur wenig Einblick in die Zeichnungs- und Geschäftspolitik des Erstversicherers hat und nur über die Daten aus der Vergangenheit verfügt, auf die für die Ermittlung der Prämie zurückgegriffen werden kann. Darüber hinaus besteht in vielen Versicherungssparten die Problematik von Spätschäden. Viele Haftpflichtschäden beispielsweise entwickeln sich erst lange nach ihrem Entstehen zum Versicherungsfall. Hinzu kommt noch die Zeit, die benötigt wird, um die entsprechenden Abrechnungen beim Rückversicherer einzureichen.
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