Als Neuwert bezeichnet man den Wert eines Fahrzeugs ohne Abzug der Wertminderung, die durch Gebrauch, Alter oder Verschleiß zustande gekommen ist. Im Schadensfall bezeichnet der Neuwert somit die Kosten für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugmodells. Ob eine Versicherung den Neuwert eines PKW erstattet, steht in den Versicherungsbedingungen des Versicherungsvertrages.
Allerdings erstattet bei einem Unfall nicht jede Versicherung den Neuwert eines Fahrzeugs. Entscheidend ist vielmehr, ob im Versicherungsvertrag eine Neuwertklausel zur Neupreisentschädigung enthalten ist. Nur dann erhält der Geschädigte einen Neuwagen zum aktuellen Neupreis. Häufig wird jedoch zur Wertberechnung des Fahrzeugs der Zeitwert oder Restwert herangezogen. Im Falle der Berücksichtigung des Zeitwerts setzen die Versicherungen wertmindernde Kriterien wie Alter und Zustand an. Unter Umständen sinkt der Neuwert dadurch deutlich. Wer allerdings im Falle eines Schadens bei der Wertbestimmung seines Fahrzeugs auf der sicheren Seite sein will, sollte bei einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen den Zeitwert des Autos bestimmen lassen.
Einige Kfz-Kaskoversicherungen erstatten den Neuwert nach der Erstzulassung nur bis zu 6 Monaten, andere wiederum nach der Neuzulassung bis zu zwei Jahren. Bei der Neuwertentschädigung gilt aber in der Regel ein Zeitraum zwischen 12 und 24 Monaten als empfehlenswert. In diesem Zeitraum wird bei einem Totalschaden oder Diebstahl das Fahrzeug zum Neuwert aufgrund der Neuwertklausel erstattet.
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